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Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht

Archivmeldung vom 14.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: www.jenaFoto24.de / pixelio.de
Bild: www.jenaFoto24.de / pixelio.de

Der Bundestag hat eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg gebracht. 459 Abgeordnete stimmten am Donnerstagnachmittag in namentlicher Abstimmung für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. 89 stimmten dagegen, 105 Parlamentarier enthielten sich.

Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten beide empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Diese Pflicht gilt außerdem für Erzieher, Lehrer und medizinisches Personal. Auch in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften sollen Bewohner und Mitarbeiter künftig Masern-Impfungen nachweisen. Ausnahmen sollen für Menschen mit medizinischen Kontraindikationen und Personen, die vor 1970 geboren sind, gelten.

Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder nicht impfen lassen, müssen laut Gesetz künftig mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Zudem sollen Kinder, die nicht geimpft sind, künftig vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden können. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.

Da für Masern aktuell nur Kombinationsimpfstoffe vorhanden sind, führt der Bundestagsbeschluss de facto auch zu verpflichtenden Impfungen gegen weitere Krankheiten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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