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Justizministerin gegen Kopftuchverbot für Mädchen

Archivmeldung vom 17.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kopftuch
Kopftuch

Bild: Ferdinand Lacour / pixelio.de

Nach dem österreichischen Beschluss, Mädchen an Grundschulen das Tragen von Kopftüchern zu untersagen, hat eine Debatte darüber begonnen, ob ein solches Verbot auch in Deutschland möglich und sinnvoll wäre. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) lehnt es ab. "Wir müssen alle Mädchen darin stärken, zu selbstbewussten und unabhängigen Frauen heranzuwachsen. Ich habe Zweifel, ob eine Verbotsdebatte da hilft", sagte Barley der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Befürwortet wird es dagegen vom CDU-Bundestagsabgeordneten und Innenpolitiker Armin Schuster. Wer sehr jungen Mädchen in der Schule vorschreiben wolle, ein Kopftuch zu tragen, grenze sie aus, stigmatisiere sie und verhindere damit eine gute Integration, sagte er der FAZ. "Das Kopftuch für Kinder kann nicht wie bei Erwachsenen auf eine religiöse Vorschrift des Islams gestützt werden. Ein entsprechendes Verbot wäre deshalb folgerichtig." Andere Unionspolitiker sprachen sich immerhin für die Prüfung eines solchen Schrittes aus. So sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), der FAZ, es dürfe nicht sein, dass Eltern ihren Kindern ihre religiöse Überzeugung aufzwängen.

"Zum Schutz der Kinder müssen hier alle Mittel geprüft werden." Auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), sprach sich in der "Bild"-Zeitung für die Prüfung eines Verbots aus. Schon vor etwas mehr als einem Jahr hatte sich auch die nordrhein-westfälische Integrationsstaatssekretärin Serap Güler (CDU) für ein Kopftuchverbot für Mädchen in Kindergärten und Grundschulen eingesetzt. Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) äußerte damals, es werde geprüft, ob das Tragen des Kopftuchs bis zur Religionsmündigkeit, also dem 14. Lebensjahr, untersagt werden könne. Die Landesregierung hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem es um die entwicklungspsychologischen und theologischen Aspekte geht, teilte Stamp jetzt mit. Es liege vor, müsse aber noch ausgewertet werden. Die Frage des Kopftuchtragens solle am 1. Juli im neu eingerichteten "Expertenrat" des Ministeriums erörtert werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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