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Lauterbach plant Vereinheitlichung bei Berufs-Impfpflicht

Archivmeldung vom 09.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Karl Lauterbach, schlafend während der Bundespressekonferenz (2021)
Karl Lauterbach, schlafend während der Bundespressekonferenz (2021)

Bild: Screenshot/Youtube/ntv/Reitschuster/Eigenes Werk

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) arbeitet an einem Plan, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu retten. Zum einen will das Ministerium in Zusammenarbeit mit den Länder einheitliche Vorgaben erlassen, wie das Gesetz zur Berufs-Impfpflicht ausgelegt werden soll, sagte ein Ministeriumssprecher dem Portal "Business Insider".

Es werde "an abgestimmten Vollzugsregelungen" gearbeitet. Der Knackpunkt: Die Bestimmungen zu möglichen Konsequenzen, wenn Beschäftigte die nötigen Impfnachweise nicht vorlegen. Hier werden für die Gesundheitsämter klare und einheitliche Vorgaben erwartet. Im vertraulichen Gesundheitsausschuss des Bundestags am Dienstag brachte Lauterbach zudem den Einsatz des Medizinischen Dienstes zur Durchsetzung der Impfpflicht ins Gespräch, schreibt das Portal.

Der Medizinische Dienst ist eine Organisation der gesetzlichen Krankenkassen, die sicherstellt, dass alle Kranken und Pflegebedürftigen die gleiche und angemessene Versorgung bekommen. Normalerweise führt er dafür beispielsweise Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen durch und ermittelt oder Pflegegrad und -bedarf von Versicherten. Diese Qualitätsprüfungen könne ausgesetzt werden, so Lauterbach laut Ausschuss-Teilnehmern, wodurch Kapazitäten frei würden, um bei der Durchsetzung der Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu helfen. Der Medizinische Dienst erklärte auf Anfrage von Business Insider, in diese Pläne bisher nicht eingeweiht gewesen zu sein. Allerdings habe es zu Beginn der Pandemie schon einmal eine Aussetzung von Qualitätsprüfungen gegeben. So hätten die medizinischen Mitarbeiter beispielsweise in Gesundheitsämtern oder Krankenhäusern aushelfen können. Das Gesundheitsministerium äußerst sich zum Medizinischen Dienst auf Anfrage nicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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