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Antragsfrist für Überbrückungshilfen wird verlängert

Archivmeldung vom 01.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Papierstapel & Bürokratie (Symbolbild)
Papierstapel & Bürokratie (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Unternehmen in Not erhalten mit ihren Beratern mehr Zeit, die wegen der Coronakrise eingeführte Überbrückungshilfe des Bundes zu beantragen. Das Bundesfinanzministerium stimmte dem Vorschlag von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zu, die Antragsfrist bis zum 30. September zu verlängern, berichtet die FAZ.

Die Verwaltungsvereinbarung und die Vollzugshinweise mit den Bundesländern sollen entsprechend geändert werden. Die Überbrückungshilfe sind Zuschüsse zu den Fixkosten der Unternehmen, die sich an der Höhe des Umsatzrückgangs bemessen. Maximal werden 80 Prozent der Fixkosten erstattet - dazu zählen etwa Mieten für Geschäftsräume, Leasingraten und Versicherungen. Je Unternehmen gibt es maximal 150.000 Euro für drei Monate. Das Programm war zunächst bis Ende August befristet. Die Überbrückungshilfe ist neben der schon in Kraft getretenen Mehrwertsteuersenkung Eckpfeiler des 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpakets. 25 Milliarden Euro sind dafür eingeplant. Um Missbrauch zu verhindern, sind die Anträge mit Hilfe über Steuerberater Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer zu stellen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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