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Bundesregierung streitet über Urheberrecht

Archivmeldung vom 06.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

In der Bundesregierung hat sich ein Streit um die Reform des Urheberrechts entzündet: So wirft die Bundestagsfraktion der Union der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Untätigkeit vor. "Das Bundesministerium der Justiz hat in mehr als zweieinhalb Jahren trotz umfangreicher Anhörungen und mehrfacher Ankündigungen bislang keinen Gesetzesentwurf vorgelegt", sagte Günter Krings, stellvertretenden Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, der Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochausgabe).

"Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist dieses Zaudern und Zögern von Frau Leutheusser-Schnarrenberger unverständlich. Und es ist der wichtigen Sache leider abträglich", sagte Krings. Der CDU-Politiker wies auf den Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP hin, in dem neben der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage auch eine umfassende Reform des Urheberrechts, der so genannte dritte Korb, vereinbart sei.

In einem der "Welt" vorliegenden Brief an Leutheusser-Schnarrenberger fordert Krings außerdem die Einführung eines neuen Straftatbestandes zum Schutz des geistigen Eigentums. Danach soll in Paragraf 248d des Strafgesetzbuchs ein neuer Tatbestand eingefügt werden, der "die grundsätzliche Wertentscheidung für das Schutzgut Geistiges Eigentum deutlich sichtbar" machen solle, wie es in dem Schreiben vom 26. März 2012 heißt.

Leutheusser-Schnarrenberger wies die Vorwürfe und Forderungen zurück. "Das digitale Zeitalter erfordert ein anderes Urheberrecht als das der Siebziger", sagte die Ministerin der "Welt". Deshalb sei es notwendig, in den beiden Koalitionsfraktionen differenziert zu diskutieren. Der Forderung der Union nach einem neuen Straftatbestand erteilte sie eine deutliche Absage. "Mit Straftatbeständen kommt man im Urheberrecht nicht weiter", sagte die Ministerin. Ihr Ressort werde allerdings "wie geplant Vorschläge für das geltende Urheberrecht vorlegen, die unter anderem das Leistungsschutzrecht und Regelungen für verwaiste Werke beinhalten".

Nach Informationen der "Welt" ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Leistungsschutzrecht bereits fertig gestellt und soll nun zur Abstimmung an die anderen Ressorts versandt werden. Am vergangenen Montag hatten sich die Parteichefs von CDU, CSU und FDP darauf verständigt, noch vor der Sommerpause einen Kabinettsbeschluss zum Leistungsschutz herbeizuführen. Eine Neuregelung für sogenannte verwaiste Werke, deren Urheber nicht zu ermitteln ist, steht ebenfalls vor der Fertigstellung.

"Angesichts der überfälligen Fortschritte in Europa im Urheberrecht können wir jetzt auch national initiativ werden", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Den von der Union geforderten dritten Korb der Urheberrechtsreform schließlich wird es nach Informationen der "Welt" nicht geben. Stattdessen plant die Justizministerin lediglich eine "Modernisierung im Sinne einer besseren Verständlichkeit des Urheberrechts". Dazu will sie "weitere Gespräche mit unterschiedlichen Beteiligten" führen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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