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Patrick Breyer zum Facebook-Urteil: Freie Meinungsäußerung schützen!

Archivmeldung vom 04.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Patrick Breyer (2018)
Patrick Breyer (2018)

Bild: Patrick Breyer / Oliver Franke

Zu dem gestrigen EuGH-Urteil zur Verhinderung unzulässiger Nachrichten in sozialen Netzwerken erklärt Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei: "Nach dem gestrigen Urteil sollen unzulässige Inhalte dauerhaft aus dem Netz ferngehalten werden - aber es gibt keinen Schutz vor dem Einsatz von Uploadfiltern, die kontextblind sind und so fehleranfällig, dass sie immer wieder auch legale Inhalte unterdrücken."

Breyer weiter: "Nach dem Urteil sollen Internetdienste die Veröffentlichungen bestimmter Nutzer dauerhaft auf Botschaften prüfen müssen, die den unzulässigen ähnlich sind - aber es gibt keinerlei Schutz davor, dass Diensteanbieter diese Nutzer einfach ausschließen. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung im Netz ist viel zu wertvoll, um es fehlerhaften Algorithmen oder dem Profitstreben von Internetkonzernen zu opfern. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt, das freie Internet zu schützen."

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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