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Embryonenschutz: Bundestag stimmt für begrenzte PID-Zulassung

Archivmeldung vom 07.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ExtremNews
Bild: ExtremNews

Der Bundestag hat sich beim Thema der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) für eine begrenzte Zulassung entschieden. Für den fraktionsübergreifenden Antrag stimmten in dritter Lesung 326 Abgeordnete, 260 stimmten dagegen und acht enthielten sich.

Bislang war die Methode, bei der Embryonen im Reagenzglas vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf Gendefekte untersucht werden, erlaubt, aber gesetzlich ungeregelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im vergangenen Jahr die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden genehmigt. Da die Abstimmung im Bundestag eine Gewissensfrage war, erfolgte sie ohne Fraktionszwang. Der Antrag pro PID sieht vor, die Methode zulassen, wenn die Gen-Anlagen der Eltern es wahrscheinlich machen, dass es eine Tot- oder Fehlgeburt gibt oder das Kind eine schwere Erbkrankheit bekommt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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