Stärkung der Verbraucherrechte durch BGH-Urteil zu begrüßen
Archivmeldung vom 05.05.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlAnlässlich des Urteils des BGH zu Rückabwicklung von Kaufverträgen bei mangelhaften Waren erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes zu den
Rückabwicklungsmöglichkeiten bei mangelhaften Waren, wird eine
weitere Rechtsunsicherheit bei Kaufverträgen ausgeräumt und der
Verbraucher in seinen Rechten gestärkt. Aus Sicht des
Verbraucherschutzes ist das Urteil zu begrüßen.
Der Bundesgerichthof hatte in einem am Mittwoch veröffentlichten
Urteil die Rechte der Verbraucher bei der Rückgabe mangelhafter Waren
und Immobilien deutlich gestärkt. So berechtigt nach dem
Richterspruch auch ein vergleichsweise geringer Mangel den Käufer zur
Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrages, wenn der Verkäufer den
Schaden bewusst verschwiegen hat.
Gerade in diesen Fällen, in denen ganz bewusst zum Nachteil des
Käufers getäuscht werden soll, ist es wichtig, den Verbraucher zu
schützen. Dieses Ziel wird durch das aktuelle Urteil erreicht und
stellt für arglistige Verkäufer ein abschreckendes Beispiel auf.
Nach dem Urteil besteht diese Rückabwicklungsmöglichkeit auch bei vergleichsweise geringem Mangel. In der Klage reichte ein Wasserschaden von rund 2.500 Euro in einer 85.000 Euro teuren Wohnung, um die Rückabwicklung des Kaufvertrages zu begründen. Ausschlaggebend für das Urteilsergebnis war das arglistige Verhalten des Verkäufers.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion