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Stärkung der Verbraucherrechte durch BGH-Urteil zu begrüßen

Archivmeldung vom 05.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Anlässlich des Urteils des BGH zu Rückabwicklung von Kaufverträgen bei mangelhaften Waren erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes zu den Rückabwicklungsmöglichkeiten bei mangelhaften Waren, wird eine weitere Rechtsunsicherheit bei Kaufverträgen ausgeräumt und der Verbraucher in seinen Rechten gestärkt. Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist das Urteil zu begrüßen.

Der Bundesgerichthof hatte in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Rechte der Verbraucher bei der Rückgabe mangelhafter Waren und Immobilien deutlich gestärkt. So berechtigt nach dem Richterspruch auch ein vergleichsweise geringer Mangel den Käufer zur Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrages, wenn der Verkäufer den Schaden bewusst verschwiegen hat.

Gerade in diesen Fällen, in denen ganz bewusst zum Nachteil des Käufers getäuscht werden soll, ist es wichtig, den Verbraucher zu schützen. Dieses Ziel wird durch das aktuelle Urteil erreicht und stellt für arglistige Verkäufer ein abschreckendes Beispiel auf.

Nach dem Urteil besteht diese Rückabwicklungsmöglichkeit auch bei vergleichsweise geringem Mangel. In der Klage reichte ein Wasserschaden von rund 2.500 Euro in einer 85.000 Euro teuren Wohnung, um die Rückabwicklung des Kaufvertrages zu begründen. Ausschlaggebend für das Urteilsergebnis war das arglistige Verhalten des Verkäufers.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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