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DPolG Hessen: Keine Beteilung der Fußballclubs an Polizeikosten und widerspricht Innenminister

Freigeschaltet am 22.08.2025 um 06:30 durch Sanjo Babić
Alexander Glunz (2025) Bild: DPoIG Hessen
Alexander Glunz (2025) Bild: DPoIG Hessen

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Hessen widerspricht dem Innenminister zur Nichtbeteiligung der Fußballvereine an den Polizeikosten.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft in Hessen (DPolG) kritisiert die Aussage des Hessischen Innenministers, Prof. Dr. Roman Poseck, scharf. Höchst richterliche Rechtsprechung hat die Beteiligung der Fußballclubs an den, durch ihre Spiele verursachten, Polizeikosten für rechtmäßig erklärt.

Diese Entscheidung jetzt nicht auch in die Tat umzusetzen, sieht die DPolG als äußerst fragwürdig an. Die Begründung des Innenministers, keinen hessischen Sonderweg gehen zu wollen, trägt nicht!

Hessen geht in vielen Bereichen einen anderen Weg als andere Bundesländer, zum Beispiel in der Besoldung der Beamten, in der Zugehörigkeit zur Tarifgemeinschaft der Länder und dies ist nicht immer vorteilhaft.

Andere Bundesländer, wie zum Beispiel Bremen, haben die Rechtsprechung bereits umgesetzt und somit ihren Haushalt entlasten können.

"Es kann mir niemand erklären, dass es sinnig ist, dass wir bei der Polizei sparen müssen und hier die Möglichkeit hätten, tatsächlich anfallende Polizeikosten durch den Verursacher teilweise tragen zu lassen." sagt Alexander Glunz, Landesvorsitzender der DPolG Hessen.

Quelle: DPolG Hessen (ots)

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