Steinbach: In der Türkei ist Religionsfreiheit nach wie vor nicht gewährleistet
Archivmeldung vom 09.09.2011
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Sprecher der Türkischen Bischofskonferenz hat gegenüber einer Nachrichtenagentur bestätigt, dass die katholische Kirche nicht in die jüngst von der Regierung beschlossene Rückerstattung enteigneter Eigentümer einbezogen ist. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erika Steinbach: "Es wird immer deutlicher, dass die Verordnung, nach der nicht-muslimische religiöse Minderheiten zahlreiche Immobilien und Grundstücke vom türkischen Staat zurückerhalten sollen, nicht auf die katholische Kirche und weitere Religionsgemeinschaften in der Türkei angewendet werden wird."
Steinbach weiter: "Die ungleiche Behandlung von religiösen Minderheiten ist nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. Es wird daher erneut deutlich, dass in der Türkei bis zum heutigen Tag Religionsfreiheit nicht gewährleistet wird.
Da der katholischen Kirche, wie anderen Religionsgemeinschafen auch, die rechtliche Stellung in der Türkei fehlt und sie vom Gesetz als ausländische Rechtsperson betrachtet wird, hat sie keine Möglichkeiten Eigentum zurückzufordern. Religionsfreiheit sieht anders aus."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)