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Scholz prüft komplette Abschaffung der Abgeltungsteuer

Archivmeldung vom 15.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wahlkampfrede, Wahlversprechen und gelogen (Symbolbild)
Wahlkampfrede, Wahlversprechen und gelogen (Symbolbild)

Bild: Roland Tichy / Eigenes Werk

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) prüft die komplette Abschaffung der Abgeltungsteuer. Damit geht er weit über die Absprachen des Koalitionsvertrags hinaus. Wie der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, lässt Scholz seine Beamten untersuchen, ob der derzeit gültige Steuersatz von 25 Prozent für alle Kapitalerträge wegfallen kann.

Dann müssten nicht nur, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, Zinseinnahmen zum meist höheren persönlichen Steuersatz veranlagt werden, sondern auch Dividenden und andere Ausschüttungen. Scholz und seine Beamten fürchten, dass die isolierte Abschaffung der Abgeltungsteuer ausschließlich für Zinsen eine neue Welle von Steuersparmodellen auslösen könnte. Doch auch die Komplettabschaffung berge Risiken, warnen Fachleute im Finanzministerium. Die Abgeltungsteuer sorgt bislang mit Körperschaft- und Gewerbesteuer dafür, dass die Belastung von Ausschüttungen bei Aktiengesellschaften und GmbH ungefähr so hoch ausfällt, wie bei Personengesellschaften, die der Einkommensteuer unterliegen.

Fiele die Abgeltungsteuer weg, müssten Anteilseigner von Kapitalgesellschaften mehr an den Fiskus abliefern als die von Perso nenunternehmen. Die Höhe der Belastung hätte damit Einfluss darauf, welche Gesellschaftsform Eigentümer für ihr Unternehmen wählen. Die Rechtsformneutralität der Besteuerung wäre nicht mehr gewahrt. Scholz könnte die Schieflage bereinigen, indem er die Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer senkt - was in seiner Partei nur schwer durchzusetzen wäre. Voraussetzung für die Abschaffung der Abgeltungsteuer ist, dass im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs deutsche Finanzbehörden über Zinseinkünfte einheimischer Anleger im Ausland Bescheid wissen. 2020 soll das so weit sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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