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Berliner CDU-Generalsekretär will Modernisierungsumlage zeitlich befristen

Archivmeldung vom 15.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Stefan Evers (2017)
Stefan Evers (2017)

Foto: Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Generalsekretär der Berliner CDU, Stefan Evers, hat gefordert, Modernisierungskosten nur noch zeitlich befristet auf Wohnungsmieten aufzuschlagen. Evers sagte dem rbb, ihm sei nicht ersichtlich, warum Modernisierungen betriebswirtschaftlich nach einigen Jahren abgeschrieben seien, aber trotzdem dauerhaft die Miete belasteten.

"Wenn beispielsweise eine Heizungsanlage betriebswirtschaftlich abgeschrieben ist, dann darf sie auch nicht mehr auf die Miete aufgerechnet werden", forderte der CDU-Politiker. Das Argument, dass sich mit einer Modernisierung für Mieter der Wohnwert erhöhe, akzeptiere er nicht: "Das heutige System führt im Ergebnis dazu, dass ein Mieter eine Heizungsanlage dreimal, viermal, fünfmal in seinem Leben zu bezahlen hat. Das ist niemandem erklärbar und ich finde, der Zustand muss abgestellt werden."

Die Modernisierungsumlage ist im Mietrecht auf Bundesebene geregelt. Evers zeigte sich optimistisch, mit seiner Forderung auch bei den eigenen Parteifreunden im Bundestag durchzudringen: "Wir sind streitlustig, wir haben in Berlin besondere Erfahrungen und die bringen wir auf Bundesebene auch ein und insofern schauen wir mal, ob wir da nicht auch Bewegung bei der CDU insgesamt sehen."

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)


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