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Bund erwägt Datenteilungspflicht für "dominante Unternehmen"

Archivmeldung vom 26.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Martin Bergien / pixelio.de
Bild: Martin Bergien / pixelio.de

Die Bundesregierung will die Unternehmen in Deutschland dazu bewegen, mehr Daten zu teilen. Angesichts der bislang unzureichenden Nutzung müssten "geeignete Anreize für Datenzugänge" geschaffen werden, heißt es in der neuen Datenstrategie der Regierung, über die das "Handelsblatt" berichtet.

Das 114 Seiten lange Dokument soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Die Koalition erwägt dabei auch eine Verpflichtung zum Teilen nicht-personenbezogener Daten. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) sollen "prüfen, ob auf besonders datengetriebenen Märkten eine Verpflichtung zum Teilen von bestimmten Daten erforderlich ist", heißt es in dem Papier.

Gegebenenfalls könne diese im Rahmen des Wettbewerbsrechtes oder einer spezifischen Regulierung umgesetzt werden. Dabei müsse der Schutz von Geschäftsgeheimnissen, des geistigen Eigentums oder von personenbezogenen Daten "immer gewährleistet" sein. Die Bundesregierung begründet ihre Überlegung mit Studien, die zeigten, dass es auf bestimmten Märkten für Wettbewerber mit deutlich weniger Daten "praktisch ausgeschlossen ist, auf mittlere Frist die Marktposition des dominanten Unternehmens einzuholen". Dies führe zu "geringeren Innovationsanreizen". Die SPD drängt seit längerem auf eine entsprechende Verpflichtung besonders der großen Digitalkonzerne. Profitieren sollen kleinere Firmen und zivilgesellschaftliche Organisationen. Der digitalpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Jens Zimmermann, zeigte sich "zufrieden" damit, dass die Machbarkeit nun von den Ministerien geprüft werden soll. Allerdings lehnen Union und Wirtschaftsverbände eine solche Pflicht bislang ab.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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