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Klingbeil befürwortet "Prüffall"-Entscheidung gegen AfD

Archivmeldung vom 16.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thomas Meinert / pixelio.de
Bild: Thomas Meinert / pixelio.de

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil hat die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) begrüßt, die AfD als "Prüffall" einzustufen. "Ich finde es dringend erforderlich, dass der Verfassungsschutz die Aktivitäten der AfD genau beobachtet", sagte Klingbeil den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".

"Weite Teile der AfD vertreten offen völkisch-nationalistisches Gedankengut. Immer wieder kommt es auch zur Verharmlosung rechtsextremer Gewalttaten", so der SPD-Generalsekretär weiter. Die Entscheidung des Verfassungsschutzes, dies zu prüfen, sei "richtig".

Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) hat die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), die AfD als "Prüffall" einzustufen, begrüßt. "Es ist überfällig, dass der Verfassungsschutz das Zusammenwirken von AfD und Neonazis genau beobachtet. Ohne Zweifel hat sich die AfD in den vergangenen Monaten weiter radikalisiert", sagte Oppermann der "Welt".

Der FDP-Europapolitiker Alexander Graf Lambsdorff äußerte sich ähnlich: "Die AfD hat sich nie klar von Rechtsextremen innerhalb und außerhalb der Partei abgegrenzt. Außerhalb Deutschlands paktiert sie sogar mit Rechtsradikalen. Insofern ist die Entscheidung folgerichtig. Dennoch bleibt die AfD in den Parlamenten, wo wir ihre Mischung aus `Fake News` und Panikmache weiterhin mit Argumenten bekämpfen müssen", sagte Lambsdorff der Zeitung.

Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln aber grundsätzlich nicht erlaubt. Wird eine Organisation dagegen zum Verdachtsfall erklärt, so ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel möglich, wenngleich auch nur sehr eingeschränkt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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