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Whittaker rechnet nicht mit Einwänden gegen Hartz-IV-Sanktionen

Archivmeldung vom 16.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Der CDU-Arbeitsmarktexperte Kai Whittaker rechnet nicht mit größeren Einwänden des Bundesverfassungsgerichts gegen die Sanktionspraxis bei Hartz IV. "Ich bin überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen grundsätzlich für verfassungsgemäß erklären und nicht die Axt an die Grundlagen unseres Sozialstaats legen wird", sagte Whittaker dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Für eine Leistung muss es auch immer eine Gegenleistung geben."

Whittaker sagte, die Beibehaltung der Sanktionen in der Grundsicherung sei in gleich doppelter Hinsicht eine Frage der Gerechtigkeit. "Zum einen gegenüber den Steuerzahlern, die schließlich die Grundsicherung finanzieren - aber auch gegenüber all denjenigen Arbeitslosen, die sich aktiv um einen Arbeitsplatz bemühen und mit den Jobcentern kooperieren", so der CDU-Politiker. "Auch wer einen Arbeitsplatz hat, muss sich an Termine halten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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