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Bundesrat: Kein Staatsziel Kultur, höhere Bußgelder für Autofahrer

Archivmeldung vom 10.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Peter Müller heißt der neue Bundesrats-Präsident. Die Länderkammer fasste heute Beschlüsse wie höhere Bußgelder für Raser. Außerdem wurde die Bundesregierung aufgefordert, hochqualifizierten Ausländern den Zugang nach Deutschland zu erleichtern.

Der Bundesrat hat Saarlands Regierungschef Peter Müller (CDU) am Freitag einstimmig zu seinem neuen Präsidenten gewählt. Müller folgt turnusgemäß am 1. November dem bisherigen Bundesratspräsidenten, Hamburgs Erstem Bürgermeister Ole von Beust (CDU), nach. Beusts einjährige Amtszeit an der Spitze der Länderkammer läuft Ende Oktober aus.

Anschließend wählten die Ländervertreter Beust sowie den Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) für das neue Geschäftsjahr des Bundesrats zu Vizepräsidenten. Die Länderkammer fasste in ihrer knapp 80-minütigen Sitzung eine Reihe weiterer Beschlüsse:

RECHTSBERATUNG: Die Länder fordern höhere Hürden für den Zugang zur Rechtsberatung für Bedürftige. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Beratungshilferechts wird dazu in den Bundestag eingebracht. Demnach sollen vor allem für die Bewilligung der Beratungshilfe strengere Kriterien gelten und die Voraussetzungen genauer geprüft werden. Hintergrund sind die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Kosten.

FACHKRÄFTE: Der Bundesrat verlangt von der Bundesregierung weitergehende Maßnahmen für einen erleichterten Zuzug hochqualifizierter Ausländer als bisher geplant. In einer Stellungnahme zum "Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz" fordert die Länderkammer, dass die Einkommensgrenze für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte auf 53.400 Euro gesenkt wird. Der Regierungsentwurf sieht eine Absenkung von derzeit 86.400 Euro auf 63.600 Euro vor.

GENDIAGNOSTIK: Das von der Bundesregierung geplante Gendiagnostikgesetz stößt im Bundesrat weitgehend auf Zustimmung. Die Länderkammer schlägt jedoch in einzelnen Punkten Änderungen vor. So bedarf es nach Ansicht der Länderkammer etwa datenschutzrechtlicher Regelungen für den Umgang mit genetischen Proben in der Forschung. Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf dürfen genetische Untersuchungen nur nach Einwilligung der Betroffenen erfolgen und müssen von einem Arzt vorgenommen werden.

BUßGELDER: Verkehrssündern drohen künftig deutlich höhere Bußgelder. Vor allem die Hauptunfallursachen wie überhöhte Geschwindigkeit oder das Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss sollen einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zufolge schärfer geahndet werden. Demnach soll etwa erstmaliges Fahren unter Alkoholeinfluss statt bisher mit 250 Euro mit 500 Euro bestraft werden. Ist ein Autofahrer über 60 Stundenkilometer zu schnell, müsste er künftig bis zu 680 Euro statt 425 Euro berappen.

STAATSBÜRGERSCHAFT: Gescheitert ist ein Vorstoß von Berlin und Bremen zur Ausweitung der doppelten Staatsbürgerschaft. Demnach sollten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern auch als Erwachsene ihre doppelte Staatsbürgerschaft behalten können und die sogenannte Optionspflicht abgeschafft werden.

STAATSZIEL KULTUR: Ebenfalls gescheitert ist eine Initiative von Berlin zur Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz. Die Mehrheit der Länder lehnte es ab, den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Dem Berliner Vorschlag zufolge sollte in das Grundgesetz ein neuer Artikel 20b mit dem Wortlaut "Der Staat schützt und fördert die Kultur" eingefügt werden. 

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