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Voßhoff/Heveling: Polizisten jetzt besser geschützt

Archivmeldung vom 07.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

Der Deutsche Bundestag verabschiedet am heutigen Donnerstag das Strafrechtsänderungsgesetz zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige Berichterstatter Ansgar Heveling: „Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hat die christlich-liberale Koalition ein wichtiges Thema des Koalitionsvertrages abgearbeitet. Polizeibeamte und andere Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, erhalten künftig einen verbesserten strafrechtlichen Schutz."

Voßhoff und Heveling weiter: „Vollstreckungsbeamte werden immer häufiger bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Opfer von Gewalt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist insoweit enorme Steigerungsraten auf, alleine in den letzten 10 Jahren mehr als 30 %. Insbesondere Polizeibeamte tragen ein erhebliches Risiko, bei der Durchsetzung staatlicher Vollstreckungsakte angegriffen zu werden. Wir haben deshalb die Strafandrohung in § 113 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs - StGB - von zwei auf drei Jahre erhöht.

Weil auch Feuerwehrleute und andere Rettungskräfte, wie beispielsweise das THW, immer häufiger bei ihren Einsätzen behindert und angegriffen werden haben wir sie ausdrücklich in diesen strafrechtlichen Schutz mit einbezogen. Desweiteren haben wir eine durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entstandene Regelungslücke beseitigt, indem nicht mehr nur die Verwendung von Waffen, sondern auch der Gebrauch von Werkzeugen, die schwere Verletzungen hervorrufen können - wie etwa Baseballschläger -, strafschärfend berücksichtigt werden. Schließlich haben wir noch den Kreis der durch das Strafgesetzbuch besonders geschützten Sachen um Fahrzeuge der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und von Rettungsdiensten und Einbeziehung von bedeutenden technischen Arbeitsmitteln dieser Stellen erweitert.

Es zeigt sich damit wieder einmal, dass die Union die politische Kraft ist, die sich für die Interessen der Polizeibeamten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte einsetzt. Wir sorgen dafür, dass sie bei ihrer Arbeit, die sie für uns alle erbringen, auch adäquat geschützt werden.“

Quelle: CDU/CSU-Fraktion

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