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Mayer: Mehr Gerechtigkeit im Einzelfall

Archivmeldung vom 02.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Stephan Mayer / Bild: cducsu.de
Stephan Mayer / Bild: cducsu.de

Heute hat das Bundeskabinett eine Änderung des Bundesvertriebenengesetzes beschlossen. Dazu erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer: "Die neue Regelung schließt nicht nur eine bisherige Lücke, sondern sie führt auch zu spürbaren Erleichterungen für die Betroffenen. Nach bisher geltendem Recht konnten nahestehende Familienangehörige einem bereits zuvor nach Deutschland gesiedelten Spätaussiedler nicht unmittelbar folgen."

Mayer weiter: "Entsprechende Anträge auf Aufnahme mussten von den zuständigen Behörden abgelehnt werden, weil eine gesetzliche Regelung für eine Aufnahme fehlte. Dies hat in vielen Fällen zu einer nicht hinnehmbaren Härte für ausreisewillige Spätaussiedler geführt. Es ist daher sehr richtig und konsequent, dass Bundesvertriebenengesetz um eine neue Härtefallregelung zu ergänzen, die dieses Problem behebt. Nunmehr ist es nahestehenden Familienangehörigen möglich, auch noch nachträglich nach Deutschland auszusiedeln. Die neue Einzelfallregelung führt damit zu mehr Einzelfallgerechtigkeit und unterstützt die Familienzusammenführung von Spätaussiedlern in Deutschland. Die unionsgeführte Bundesregierung stellt damit erneut unter Beweis, dass die Vertriebenenpolitik sehr ernst genommen wird und praxistaugliche Lösungen gefunden werden."

Quelle: CSU-Landesgruppe

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