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Vertragsklauseln sollen für Verbraucher verständlicher werden

Archivmeldung vom 10.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Verbraucher sollen künftig besser vor seitenlangen Vertragsklauseln geschützt werden. Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, will der Bundesrat am kommenden Freitag einen entsprechenden Antrag des Landes Hessen beraten. Demnach sollen vor allem Online-Anbieter verpflichtet werden, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klarer und kürzer zu formulieren.

Man greife ein "wichtiges verbraucherschutzpolitisches Anliegen auf", sagte eine Sprecherin der hessischen Verbraucherministerin Priska Hinz (Grüne) der Zeitung. Den Kunden müsse geholfen werden, "eine andere Wahl zu treffen, bei einem anderen Sozialen Netzwerk mitzumachen oder woanders einzukaufen". Nachteile seien oftmals auch in für Nichtjuristen unverständlichen Formulierungen versteckt, heißt es in dem Antrag. Als Beispiel werden Internet- und Handyverträge genannt. So würden Flatrate-Tarife angeboten, aber in den AGB fänden sich dann "einschränkende Details", die Verbraucher nicht erkennen könnten.

Laut einer Umfrage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) akzeptieren 53 Prozent der Bürger die AGB, ohne sie gelesen zu haben. Das liege in erster Linie daran, dass sie zu lang und zu kompliziert seien, sagte der Rechtsexperte des Verbandes, Otmar Lell, der Zeitung. Der hessische Vorstoß sei daher "sehr sinnvoll".

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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