Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Innenministerien der Länder: 850 "Reichsbürger" dürfen Waffe besitzen

Innenministerien der Länder: 850 "Reichsbürger" dürfen Waffe besitzen

Archivmeldung vom 09.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

In Deutschland dürfen noch rund 850 den Behörden namentlich bekannte sogenannte "Reichsbürger"* eine Waffe besitzen. Dies ergab eine Umfrage der Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter den Innenministerien der Bundesländer. Mindestens 220 Personen, die der Bewegung zuzurechnen sind, mussten ihre "waffenrechtliche Erlaubnis" dagegen bereits abgeben.

In mindestens 176 weiteren Fällen wird der Entzug durch die Waffenbehörden derzeit geprüft. Die Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum von Oktober 2016 bis Juni 2017. Mitte Oktober des vergangenen Jahres erschoss ein Reichsbürger in Bayern einen Polizisten, als ihm seine 30 Waffen abgenommen werden sollten. Den meisten Personen wurde in Bayern die Genehmigung entzogen: Hier dürfen 138 Reichsbürger keine Waffen mehr besitzen.

In Niedersachsen sind es 34 Personen, in Baden-Württemberg 21. In Berlin wurde einer Person die Erlaubnis entzogen, in Thüringen liegt die Zahl nach Angaben des Innenministeriums im "einstelligen Bereich". Im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen kam es bisher zu keinem einzigen Entzug, hier laufen noch 82 Verfahren. Als einziges Bundesland verweigerte Hessen die Auskunft. Unter den Begriff der waffenrechtlichen Erlaubnis fallen sowohl der sogenannte kleine Waffenschein, mit dem man etwa Schreckschusspistolen erwerben und mit sich führen kann, als auch der normale Waffenschein, den Sportschützen und Jäger brauchen.

Auch Waffenbesitzkarten, mit denen Sammler eine Waffe zu Hause aufbewahren dürfen, gehören dazu. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Irene Mihalic, kritisierte, dass die Waffenbehörden vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis noch immer keine regelmäßige Anfrage beim Verfassungsschutz vornehmen müssen. Es seien zwar viele staatliche Stellen verpflichtet, Informationen an Verfassungsschutzämter zu übermitteln. "Was ich vermisse, ist, dass die Verfassungsschutzämter in gleicher Weise in die Pflicht genommen werden, relevante Informationen an andere Sicherheitsbehörden zu steuern", sagte Mihalic den Funke-Zeitungen. Dies betreffe in besonderem Maße die Waffenbehörden. CDU und CSU hätten "jede wirksame Änderung im Waffenrecht verhindert".

Hintergrund:

Einige Politiker haben in Kooperation mit verschiedenen Medien den Begriff "Reichsbürger" neu erfunden. Ein "Reichsbürger" im Sinne dieser Erfindung ist nicht wirklich definitiert. Es hat oft den Verdacht das jeder missliebige Mensch als "Reichsbürger" tituliert wird. Nach den gängigen Mediendefinitionen, die frei erfunden sind, schätzen alternative Experten die "Szene" bis zu 1000 mal größer ein auf rund 10-12 Millionen. Werden extreme Definitionen von "Reichsbürgern", beispielsweise von der Linken Amadeo-Antonio-Stiftung verwendet , dürften über 40 Mio. Bundesbürger "Reichsbürger" sein, da sogar die CDU-Mitglieder dann als "Reichsbürger" definiert werden müsste.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte riemen in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige