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Ohoven: Mittelstand besteht auf Abschaffung der Erbschaftsteuer - Koalitions-Kompromiss verfassungsrechtlich bedenklich

Archivmeldung vom 07.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Mario Ohoven Bild: BVMW
Mario Ohoven Bild: BVMW

Zum Koalitions-Kompromiss bei der Erbschaftsteuer erklärt der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven: "Der Kompromiss der Regierungskoalition zur Reform der Erbschaftsteuer ist zum Scheitern verurteilt. Union und SPD ist es erwartungsgemäß nicht gelungen, mittelständische Unternehmen und Arbeitsplätze im Erbfall durch Freigrenzen und Verschonungsregelungen verfassungskonform zu erhalten. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Karlsruhe auch dieses Gesetz kassieren wird."

Ohoven weiter: "Es gibt nur eine gerechte, verfassungsrechtlich saubere und zugleich unbürokratische Lösung - die vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuer. Die Schweiz hat gerade Plänen für eine nationale Erbschaftsteuer eine klare Absage erteilt. Die Abschaffung wäre auch sehr viel leichter mit EU-Recht vereinbar. Bis zur vollständigen Abschaffung wäre ein Flat-Tax-Tarif denkbar und eine verfassungsrechtlich sicherere Variante gegenüber den jetzigen Vorschlägen. Die Erbschaftsteuer würde damit zu einer einfachen Verkehrssteuer werden, die Steuersätze könnten über die Zeit gegen Null angepasst werden.

Bei einer Flat-Tax-Lösung müsste der Steuersatz deutlich unter zehn Prozent betragen. Die aktuellen Freibeträge sollten verdoppelt werden. Mittelständischen Unternehmen sollte zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, die Steuerschuld über zehn Jahre zu strecken, damit sie aus dem laufenden Ertrag abgezahlt werden kann. Eine hyperbürokratische Bedürfnisprüfung wäre damit überflüssig."

Quelle: BVMW (ots)

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