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Verband Deutscher Lokalzeitungen e. V.: Rechtsgutachten: Staat darf Abo-Zeitungen fördern

Archivmeldung vom 07.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Ein soeben veröffentlichtes Rechtsgutachten, im Auftrag des Verbandes Deutscher Lokalzeitungen, kommt zu dem Ergebnis, dass der Staat das Recht hat, die morgendliche Zustellung von Abonnement-Zeitungen zeitlich begrenzt zu fördern. Dies kann zur Bewältigung des digitalen Wandels, also bis zur flächendeckenden Verfügbarkeit regionaler journalistisch-redaktionell gestalteter Digital-Angebote, erfolgen.

Hintergrund ist eine entsprechende Forderung der deutschen Lokal- und Regionalzeitungen in den laufenden Haushaltsverhandlungen des Deutschen Bundestages.

Der Berliner Gutachter, Professor Johannes Weberling, stellt eindeutig fest, dass Pressebeihilfen, die darauf ausgerichtet sind, die strukturelle Benachteiligung der Printmedien im digitalen Zeitalter auszugleichen, mit deutschem Verfassungsrecht und dem EU-Recht vereinbar sind.

In dem Rechtsgutachten wird explizit darauf verwiesen, dass das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich entschieden habe, dass sich der Schutz des Grundrechts der Pressefreiheit in besonderer Weise auf die morgendliche Zustellung der Abonnement-Zeitungen erstrecke. Diese besondere Form des Zeitungsvertriebs sei für Tageszeitungen, die in besonderer Weise aktualitätsbezogen sind, alternativlos.

Das Gutachten konstatiert die mit der Erhöhung des Mindestlohnes verbundene Verteuerung der morgendlichen Trägerzustellung der Abonnement-Zeitungen. Regionale und lokale Medienhäuser würden dadurch signifikant belastet und ihrer Investitionsfähigkeit zur Entwicklung digitaler Angebote beraubt. Bemessungskriterien für eine erforderliche Subvention könnten ein Grundbetrag pro zuzustellendem Zeitungsabonnement sowie ein Zusatzfaktor sein, der die erhöhten Zustellkosten außerhalb von Ballungsräumen und Städten berücksichtige.

Der Verband Deutscher Lokalzeitungen e.V. (VDL) begeht in diesem Jahr sein 55jähriges Jubiläum. Er ist die Interessenvertretung der lokalen Zeitungs- und Medienhäuser. In ihm sind rund 80 kleinere und mittlere Tageszeitungen zusammengeschlossen, die etwa fünf Millionen Leserinnen und Leser haben. Der VDL repräsentiert die Belange lokal und regional ausgerichteter Tageszeitungen - Print und Digital.

Quelle: Verband Deutscher Lokalzeitungen e.V. (ots)


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