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Macher des Ibiza-Videos vor Gericht: Pressefreiheit gefährdet?

Archivmeldung vom 08.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Heinz-Christian Strache (2017)
Heinz-Christian Strache (2017)

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Menschenrechtsorganisationen warnen: Am Sicherheitsberater Julian Hessenthaler, der maßgeblich an der Produktion des Ibiza-Videos beteiligt war, soll ein Exempel statuiert werden. Die Strafverfolgung sei „ausufernd“ gewesen, sodass der Verdacht naheliege, dass dahinter politische Einflussnahme stecke. Dies berichtet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Anlässlich des Prozessauftaktes gegen Julian Hessenthaler am Mittwoch warnen 15 österreichische und internationale Menschenrechtsorganisationen davor, dass dessen ausufernde Strafverfolgung einen abschreckenden Effekt auf zukünftige Aufdecker und die Ausübung der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit haben könnte. Seit Ende 2020 ist Hessenthaler in Auslieferungs- und Untersuchungshaft, ihm werden Drogen- und Urkundendelikte vorgeworfen. Experten der Organisation „Epicenter Works“ und der Menschenrechtsprofessor Manfred Nowak haben den fall untersucht und äußern erhebliche Bedenken, dass die Ermittlungen auf teils konstruierten Vorwürfen basieren, die dazu genutzt wurden, den Aufdecker zu diskreditieren und seiner Person habhaft zu werden.

„Die Aufnahmen des so genannten Ibiza-Videos zeigen eine sehr bedenkliche Einstellung des ehemaligen Vizekanzlers Heinz-Christian Strache gegenüber der Pressefreiheit, dem Rechtsstaat und Korruption“, erklärt Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich.

„Die Veröffentlichung des Videos, die durch Julian Hessenthaler ermöglicht wurde, führte zu einer Debatte von öffentlichem Interesse und ermöglichte der Allgemeinheit, sich ein Bild über die Eignung von Herrn Strache zur Ausübung politischer Ämter zu machen.“

Thomas Lohninger, Geschäftsführer von „Epicenter Works“ betont: „Die Weitergabe und Veröffentlichung des Videos waren von der Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt – dies wurde sowohl von der österreichischen als auch der deutschen Justiz bereits festgestellt. Es drängt sich daher stark der Eindruck auf, dass die österreichischen Behörden nun andere strafrechtlichen Vorwürfe heranziehen beziehungsweise in ausufernder Weise verfolgen, um Julian Hessenthaler mundtot zu machen. Anscheinend soll damit auch ein Exempel statuiert werden, das zukünftig potenzielle Informanten abschreckt, ihre Meinung frei zu äußern.“

Im Folgenden erinnern die Verfasser der Mitteilung daran, mit welchem Aufwand Julian Hessenthaler über mehrere Monate in verschiedenen EU-Ländern gesucht wurde. Obwohl der ursprüngliche Tatvorwurf letztendlich gar nicht zu einer Anklage führte, sei darauf basierend seine Festnahme angeordnet, ein europäischer Haftbefehl erlassen und Julian Hessenthaler quer durch Europa verfolgt worden. Zu den Maßnahmen, die bei den Ermittlungen zum Einsatz gekommen seien, seien Kontoöffnungen, Hausdurchsuchungen, Einsatz von IMSI Catchern zur telefonischen Überwachung, Funkzellenauswertungen und das Abfragen von Passagierlisten (PNR) von Flügen, auf denen sich Beschuldigte oder auch Johann Gudenus von 01.01.2017 bis 17.05.2019 befunden haben, gewesen. Die Ermittlungen hätten auch Funkzellenauswertungen rund um die Kanzlei des Berliner Rechtsanwalts von Julian Hessenthaler, Server-Beschlagnahmungen und Zielfahndungen nach den von Julian Hessenthaler genutzten Fahrzeugen über mehrere Länder hinweg umfasst. Personen in seiner Nähe seien observiert oder deren Telefone überwacht worden.

„Ob Julian Hessenthaler die ihm nun vorgeworfenen Urkundenfälschungs- und Drogendelikte begangen hat, muss von einem Gericht geklärt werden. Die enorme Intensität, der Mittelaufwand und die Eingriffstiefe, mit der die Ermittlungen gegen Julian Hessenthaler, für den nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt, geführt wurden, sind jedoch beachtlich“, so Thomas Lohninger. „Wären die österreichischen Behörden schon 2015 den Hinweisen des Rechtsanwalts M. in Bezug auf die Korrumpierung Straches so intensiv nachgegangen, wie die Ermittlungen gegen Julian Hessenthaler geführt wurden, hätte sich jede Notwendigkeit für ein Ibiza-Video erübrigt.“ Amnesty International-Generalsekretär Heinz Patzelt ergänzt: „Auch die im Untersuchungsausschuss bekannt gewordene polizeiliche Ressourcenverteilung gibt Anlass zur Sorge, dass es eine politische Einflussnahme auf die Ermittlungen gab: Von über 20 SOKO-Mitgliedern ermittelten siebzehn gegen Julian Hessenthaler und nur drei für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Strache.“

Mit dieser Ermittlung werde ein problematisches Signal an alle Aufdecker und Whistleblower ausgesendet. „Wer zu viel Wahrheit ans Tageslicht fördert, dem drohen strafrechtliche Ermittlungen; gegebenenfalls auch über Ländergrenzen hinweg.“, so Lohninger. Heinz Patzelt bestätigt, dass seine Organisation immer wieder feststellt, dass in Österreich versucht wird, die Meinungs- und Pressefreiheit zu unterwandern.

Vor dem Hintergrund des Falls von Julian Hessenthaler appellieren die Unterzeichner, zu denen auch die „Reporter ohne Grenzen“ gehören, an den österreichischen Staat: Die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden muss objektiv und parteiunabhängig erfolgen. Schon der Anschein der politischen Einflussnahme auf die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden berge eine Gefahr für den Rechtsstaat. Bisher habe Österreich die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern noch nicht umgesetzt, es habe noch bis Ende 2021 dafür Zeit."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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