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Drei-Stufen-Test: MDR-Konzepte ungenügend und fehlerhaft

Archivmeldung vom 09.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
REGIOCAST GmbH & Co. KG
REGIOCAST GmbH & Co. KG

Die privaten Radioveranstalter Mitteldeutschlands haben mit einem gemeinsamen Gutachten auf die vom Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) vorgelegten Angebotsbeschreibungen für bestehende und neue Onlineangebote im Rahmen des so genannten Drei-Stufen-Tests reagiert.

Das Gutachten, das gestern an den Rundfunkrat des MDR übergeben wurde, bescheinigt dem "MDR Telemedienkonzept MDR-Online" sowie dem "MDR Telemedienkonzept für die ausschließlich im Internet verbreiteten Hörfunkprogramme `FIGARINO´ und `JUMP Interaktiv´" mangelnde Transparenz, Ungenauigkeit sowie sachliche und formale Fehler.

Das Gutachten des Kölner Rechtsanwalts und Radioberaters Helmut G. Bauer kommt zum Ergebnis, dass die Konzepte den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) für den so genannten Drei-Stufen-Test nicht entsprechen. Beide Telemedienkonzepte dürften deshalb vom Rundfunkrat nicht genehmigt werden und seien zurückzuweisen.

Begründet wird die Aufforderung an den MDR-Rundfunkrat zur Ablehnung der Konzepte mit zahlreichen inhaltlichen und formalen Fehlern in der Darstellung der Angebote. So trage etwa das geplante Angebot "JUMP Interaktiv" ebenso wie die 13 Webchannels des MDR nicht zum publizistischen Wettbewerb in Mitteldeutschland bei, da es sich überwiegend um reine Musikprogramme mit kaum bzw. überhaupt nicht vorhandenen regionalen Bezügen zu Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen oder um Zweitverwertungen bestehender Angebote handele.

Weiterhin entspräche die Darstellung des finanziellen Aufwands für die Angebote nicht den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages: Beide Telemedienkonzepte nennen jeweils nur ungenaue und pauschale Beträge pro Jahr. Damit verfehlen sie das Ziel der gesetzlich geforderten Transparenz. Darüber hinaus enthalte das Telemedienangebot zudem mit Ratgeber- und Serviceelementen ohne Sendungsbezug Inhalte, die der sog. Negativliste des RStV unterliegen. Diese müssten sofort von den entsprechenden Webseiten entfernt werden. Zudem würden die bereits existierenden Webchannels von MDR Sputnik nicht dem 3-Stufen-Test unterzogen, obwohl der MDR nach dem Rundfunkstaatsvertrag dazu verpflichtet sei.

Insgesamt, so das Fazit der Stellungnahme der privaten Veranstalter, bestehe die Darstellung der Programminhalte und der Ausrichtung von "Jump Interaktiv" aus Allgemeinplätzen zu radiotypischen Gestaltungselementen, ohne dass daraus ein bestimmtes Programmvorhaben abgeleitet werden könne. Der MDR definiere willkürlich Kategorien, die im RStV nicht vorgesehen seien.

In den vorgelegten Konzepten fehlten zudem Aussagen zu den gegenwärtigen und zukünftigen Auswirkungen der MDR-Angebote auf den Medienmarkt vollständig. Die Webangebote des MDR, so das Gutachten, zielten ausschließlich darauf ab, den Markt vor den privaten Veranstaltern zu besetzen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass der MDR seine Internetangebote ausschließlich über die Einnahmen aus der Rundfunkgebühr finanziert, die sich im Jahr 2008 auf 556 Mio. Euro beliefen, und entsprechend eine seriöse Mittelverwendung sicherstellen müsse.

Ähnliche Kritik an öffentlich-rechtlichen Konzepten hatte es bereits seitens der Verbände der privaten Rundfunkveranstalter und von Seiten betroffener Radiosender an Angebotsvorhaben u.a. des Norddeutschen Rundfunks gegeben. Der Rundfunkrat des WDR hat zudem am 19.08.2009 im Rahmen des Drei-Stufen-Tests entschieden, die "Bestandsüberführung" der Webchannels nicht fortzusetzen, weil die Voraussetzungen für das Drei-Stufen-Testverfahren für die WDR-Webchannels bislang nicht erfüllt waren.

Absender des gemeinsamen Gutachtens sind die Sender Antenne Thüringen, ENERGY Sachsen, Hitradio RTL Sachsen, LandesWelle Thüringen, Radio Brocken, Radio Chemnitz, Radio Dresden, Radio Erzgebirge, Radio Lausitz, Radio Leipzig, Radio Zwickau, RADIO PSR; Radio SAW, radio TOP 40, ROCKLAND SACHSEN-ANHALT, R.SA - Mit Böttcher & Fischer und 89.0 RTL.

Quelle: REGIOCAST GmbH & Co. KG

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