Beugehaft für amerikanische Journalistin
Archivmeldung vom 07.07.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeEine Journalistin der „New York Times” ist am Mittwoch von einem amerikanischen Richter zur Beugehaft verurteilt worden, weil sie ihre Informanten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Namens einer verdeckten CIA-Ermittlerin nicht preisgeben will. faz.net, berichtet
Aus dem Inhalt:
Der Richter ordnete die sofortige Inhaftierung von Judith Miller in einem Gefängnis nahe der Hauptstadt Washington an. Dort müsse sie so lange einsitzen, bis sie zu einer Aussage bereit sei oder die Ermittlungen abgeschlossen seien. Diese könnten noch bis Oktober andauern. Der Fall hat internationale Kritik am Umgang mit der Pressefreiheit in den Vereinigten Staaten erregt.
Miller sagte vor Gericht, sie wolle nicht ins Gefängnis, habe aber keine andere Wahl, als ihre Quelle zu schützen. „Wenn man Journalisten nicht vertrauen kann, daß sie Geheimnisse wahren, dann können Journalisten nicht arbeiten, und es kann keine freie Presse geben”, sagte sie. „Ich sage nicht leicht Vertraulichkeit zu. Aber wenn ich es tue, muß ich mich auch daran halten. Wie kann ich sonst erwarten, daß Menschen mir meine Zusagen abnehmen”, fragte Miller. „Euer Ehren, in diesem Fall kann ich mein Wort nicht brechen, nur um nicht ins Gefängnis zu gehen.” Die Reporterin stellte klar, sie stelle sich nicht über das Gesetz, und sie habe reiflich über ihren Entschluß nachgedacht. Dieser Entschluß sei aber nötig, um zur Wahrung der freien Pressearbeit beizutragen. Als der Richter seinen Beschluß verkündete, zeigte Miller keine Gefühlsregung. Ein Anwalt legte seinen Arm um ihre Schultern.
Der Richter beharrte, die Journalistin müsse mit der Justiz zusammenarbeiten. Die Aussage zu verweigern, könne Behinderung der Justiz sein. Arthur Sulzberger Jr, Herausgeber der „New York Times”, stellte sich hinter seine Mitarbeiterin. Er teilte mit: „Manchmal verlangt das hohe Gut unserer Demokratie einen Akt des Gewissens. Judy hat sich zu solch einem Akt entschlossen, um ihre Zusage der Vertraulichkeit zu halten.”
Quelle: faz.net