rbb begrüßt rechtliche Klarheit nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Verfassungsbeschwerde zum rbb-Staatsvertrag
Der rbb begrüßt die Prüfung ausgewählter Regelungen des rbb-Staatsvertrags durch das Bundesverfassungsgericht und die damit hergestellte rechtliche Klarheit. Für den rbb stellten sich durch den neuen Staatsvertrag zahlreiche grundsätzliche Fragen mit Blick auf die Rundfunkfreiheit und die Grenzen der staatlichen Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für den Rundfunk. Über die darauf fußende Verfassungsbeschwerde hat das Gericht nun entschieden.
Die Entscheidung folgt den Einschätzungen des rbb nicht, sie stellt aber in der seitens des rbb erwünschten Deutlichkeit dar, wo der Gesetzgeber im Sinne der Rundfunkfreiheit seine Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes nutzen kann, um Meinungsbildung und -vielfalt zu befördern. Das berührt auch Fragen der Staatsferne und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
rbb-Intendantin Ulrike Demmer: "Der rbb war und ist mit den grundsätzlichen Zielen, die die Länder mit dem neuen rbb-Staatsvertag verbunden haben, einig: Das gilt für die Stärkung der Regionalität ebenso wie für verbesserte Kontrolle und größere Transparenz. Strittig war, wie detailliert der Gesetzgeber dem Sender den Weg vorgeben kann, um diese Ziele zu erreichen. Darüber ist nun abschließend entschieden, diese Klarheit war für uns wichtig."
Prof. Dr. Joachim Wieland, Prozessbevollmächtigter des rbb beim Verfahren in Karlsruhe: "Der Beschluss betont die Bedeutung von Staatsferne und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Hier noch einmal eine konkrete Präzisierung durch das Bundesverfassungsgericht zu erhalten, war ein zentraler Beweggrund für die Beschwerde des rbb."
Um seine Unterstützung für die Ziele des Staatsvertrags zu unterstreichen, hat der rbb seit dessen Inkrafttreten so gut wie alle dort festgehaltenen Anforderungen umgesetzt. Das gilt beispielsweise für die Einrichtung eines neuen Regionalbüros in Brandenburg/Havel, die Einhaltung der strengen Ausschreibungspflichten, die Umsetzung der Haftungsregelungen für Intendantin und Gremienmitglieder sowie die tägliche 60-minütige Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms.
Im nächsten (und letzten) Schritt steht nun an, die sogenannten "Leitungen der Landesangebote" einzusetzen. Das wird sinnvoll geschehen können, wenn die zuletzt ausgeschriebene Position der Leitung der Programmdirektion neu besetzt ist. Der rbb steht zu den Zielen, die den Staatsvertrag inhaltlich leiten - die Überprüfung durch das höchste deutsche Gericht war für den rbb aus den oben geschilderten Gründen trotzdem erforderlich.
Quelle: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg (ots)