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Prozess um Compact-Verbot wird am Mittwoch fortgesetzt

Freigeschaltet am 10.06.2025 um 18:52 durch Sanjo Babić
Nach Aufhebung des Verbots im Eilverfahren, 14.8.2024: Paul Klemm, Jürgen Elsässer und Dr. Stephanie Elsässer (v.l.n.r.) am 15. August 2025 in der Berliner Bundespressekonferenz.
Nach Aufhebung des Verbots im Eilverfahren, 14.8.2024: Paul Klemm, Jürgen Elsässer und Dr. Stephanie Elsässer (v.l.n.r.) am 15. August 2025 in der Berliner Bundespressekonferenz.

Bild: COMPACT

Der Prozess um das Verbot des Magazins Compact wird am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt. Nach einem knapp acht Stunden andauernden ersten Verhandlungstag wurde die Sitzung am späten Nachmittag unterbrochen. Der Prozessauftakt war von juristischem Geplänkel, einer Diskussion um den Ablauf des weiteren Verfahrens und über das Vereinsrecht geprägt.

Denn dieses hatte die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) herangezogen, als sie im Juli 2024 den Betrieb der Compact-Magazin GmbH und einer verbundenen Gesellschaft untersagte. Begründung: Das Magazin sei ein "Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene". Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Sofortvollzug des Verbots im August 2024 bereits teilweise ausgesetzt, seitdem erscheint "Compact" vorläufig wieder, nun soll eine endgültige Entscheidung fallen.

Chefredakteur Jürgen Elsässer hielt am Dienstag zum Prozessauftakt unter anderem eine Ausgabe des Magazins mit dem Konterfei von Adolf Hitler und der Titelzeile "Wer finanzierte Hitler" in die Kameras. Auch danach sparte er nicht mit offensichtlich ironisch gemeinten Provokationen: "In meiner Ehe hat meine Frau die Hosen an. Aber in der Redaktion, im Verlag bin ich der Diktator", sagte er vor Gericht.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte zunächst drei mögliche Verhandlungstage terminiert. Ob diese ausgeschöpft werden und wann ein Urteil fallen könnte, war auch am Dienstagabend noch offen. Compact-Anwalt Ulrich Vosgerau zeigte sich optimistisch. Sollte der Prozess aus Sicht des Magazins dennoch verloren gehen, kündigte er einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht und notfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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