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Anzeige gegen Reporter in Berlin – Russische Botschaft mahnt zu Pressefreiheit

Archivmeldung vom 21.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Russische Botschaft in Berlin
Russische Botschaft in Berlin

Foto: Beek100
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die TV-Reportage über die mutmaßliche Vergewaltigung einer 13-Jährigen in Berlin zieht weiter Kreise. Das russische online Magazins "Sputnik" berichtet auf der deutschen Webseite, dass die russische Botschaft in Berlin die Anzeige des Anwalts Martin Luithle gegen den Reporter Ivan Blagoy als einen Versuch kritisiert hat, die deutschen Behörden zu einer Einschränkung der Arbeit des Journalisten zu provozieren.

Weiter heißt es auf der Webseite: "Eine 13-Jährige aus einer deutsch-russischen Familie war am Montag vergangener Woche als vermisst gemeldet worden. Am Tag darauf wurde sie auf der Straße wieder aufgefunden. Der Fernsehjournalist Ivan Blagoy, der aus Berlin für den russischen Staatssender „Pervij kanal“ arbeitet, berichtete unter Verweis auf Familienangehörige, das Kind sei von drei Migranten entführt und mehrfach vergewaltigt worden. Die Polizei bestritt das. Daraufhin zeigte der Rechtsanwalt Martin Luithle aus Konstanz den russischen Journalisten wegen Volksverhetzung an.

„Mit seinem Affront setzt der Anwalt den russischen Journalisten unter Druck und versucht, die deutschen Behörden dazu zu provozieren, die Tätigkeit des Journalisten einzuschränken. Das ist nicht annehmbar“, sagte der Pressesprecher der russischen Botschaft, Sergej Beljajew, zur Nachrichtenagentur RIA Novosti. „Das um so mehr, weil die internationalen Dokumente, die die Pressefreiheit garantieren, auch von Deutschland unterzeichnet worden sind.“

Beljajew warf dem deutschen Anwalt vor, in sozialen Netzwerken gegen Russland Stimmung zu machen. Luithles Anzeige ähnele einem „Versuch eines politischen Versagers, mit der billigen PR-Aktion wieder auf sich aufmerksam zu machen“, so der Sprecher mit Blick auf die OB-Wahl in Konstanz. Er warnte, dass das Vorgehen des Anwalts die Pressefreiheit und damit einen der Leitsätze des Völkerrechts gefährde.

Unterdessen hat die Berliner Staatsanwaltschaft den Fall um die mutmaßliche Vergewaltigung übernommen. Die Tante des betroffenen Mädchens teilte dem russischen Radiosender RSN mit, die Familie engagiere einen Anwalt – aus der Angst, dass die Sozialbehörden das Kind wegnehmen. Der Anwalt Roman Igler, der die Interessen der Familie vertritt, sagte der Berliner Zeitung: „Wir wissen nur: Das Kind war 30 Stunden in den Händen von Personen, die es misshandelt haben.“

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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