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Neues Deutschland: zur Verhandlung über die Organklage der Linksfraktion über den Tornado-Einsatz vor dem Bundesverfassungsgericht

Archivmeldung vom 19.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Linksfraktion sei im Bundestag unterlegen, nun versuche sie ihr Ziel noch vor Gericht zu erreichen. So versuchte Außenamts-Staatssekretär Silberberg gestern in Karlsruhe die Klage abzutun. Zu Beginn der Verhandlung.

Gegen Ende stellte Verfassungsgerichts-Vizepräsident Hassemer die Frage: Wie weit reicht das Friedensgebot des Grundgesetzes? Und äußerte Zweifel an der USA-Interpretation von »Selbstverteidigung« bis der letzte Terrorist ausgeschaltet ist, sprach die tödlichen »Kollateralschäden« unter der afghanischen Zivilbevölkerung an.
Der Rechtsvertreter der Regierung hatte keine Argumente, wieso Luftaufklärung durch Bundeswehr-Tornados für den nicht nur von Linken als völkerrechtswidrig bewerteten »Antiterrorkrieg« der USA mit dem Friedensgebot vereinbar sei. Und fragte konsterniert das Gericht, ob es künftig wirklich prüfen wolle, ob Handlungen der Regierung im Ausland in jedem Fall verfassungsgemäß sind.
Die Regierung sieht Bündnis- und Handlungsfähigkeit in Gefahr. Die Linke befürchtet stillschweigende Veränderungen des Völkerrechts, die »auch für uns sehr unheilbar sind«, wie Gregor Gysi betonte: »Wir machen uns zur Adresse von Terroristen.« Und Oskar Lafontaine verwies auf den Kern der Organklage: »Dürfen wir uns an völkerrechtswidrigen Kriegen beteiligen?« Man darf gespannt sein, ob Karlsruhe darauf mehr als eine salomonische Antwort gibt.

Quelle: Pressemitteilung Neues Deutschland

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