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„Therapie” für Messer-Afghanen, während Richter wegen nicht system­ge­fäl­ligem Corona-Urteil Haft droht

Archivmeldung vom 08.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Theo-Paul Löwenbrug schrieb den folgenden Kommentar: "Am Donnerstag dieser Woche fiel am Berliner Land­ge­richt das Urteil gegen den afgha­ni­schen Flücht­ling Abdul Malik A., der sich seit 2016 in Deutsch­land aufhält: schuld­un­fähig. Gleich­zeitig muß ein Richtet fürchten, nach einer Haus­durch­sung im Gefängnis zu landen, weil er ein Corona-Urteil aufhob. Im vergan­genen September hatte er einer ehren­amt­liche Gärt­nerin, die zudem auch Islam­wis­sen­schaft­lerin ist und sich für Flücht­linge einsetzte, mit einem Messer die linke innere Hals­schlag­ader durch­trennt."

Löwenbrug weiter: "Dadurch wurde ein Schlag­an­fall ausge­löst, infol­ge­dessen die Frau nun zeit­le­bens halb­seitig gelähmt ist und ihr Sprach­ver­mögen verloren hat. Außerdem hatte der Täter noch einen zur Hilfe eilenden Passanten verletzt. Bei seiner Abfüh­rung soll der streng reli­giöse Mann zu den Beamten gesagt haben, er habe die Frau „ins Para­dies geschickt”, denn: „Frauen sollen nicht arbeiten!” Klarer lässt sich ein isla­mis­ti­sches Tatmotiv – und Geständnis – nicht denken.

Wie lautet aber nun im besten Deutsch­land das Urteil gegen Abdul Malik A.? KEIN Gefängnis, statt­dessen – welche Über­ra­schung – Unter­brin­gung in einer Psych­ia­trie. Wann immer hier­zu­lande ein Muslim gefasst wird, der unter Beru­fung auf Koran, Scharia oder krude isla­mis­ti­sche und sala­fis­ti­sche Parolen gräss­liche Abscheu­lich­keiten „nach alter Väter Sitte“ verübt, kann man Gift darauf nehmen, dass er von einer Woge des Verständ­nisses, der kultu­rellen Nach­sich­tig­keit und gutach­ter­li­cher „Groß­zü­gig­keit“ erfasst wird, die ihn aus der Schuss­linie bringen und seine angeb­liche Unzu­rech­nungs­fä­hig­keit beweisen soll. Hierbei ist aller­dings weniger der Migranten-Bonus ausschlag­ge­bend, der in Deutsch­land längst zu einer Zwei­klas­sen­justiz geführt hat (die volle und uner­bitt­liche Härte des Gesetzes für indi­gene Almans, Narren­frei­heit für gewohn­heits­mäßig „trau­ma­ti­sierte“ Zuwan­derer), sondern ein poli­tisch und medial dekre­tiertes Islam­ver­ständnis, wonach es sich bei der „Reli­gion des Frie­dens“ in Deutsch­land um ein grund­ge­setz­kom­pa­ti­bles, reform­fä­higes und inte­gra­tives Glau­bens- und Lebens­mo­dell handele. Wo immer dann der „echte“ Islam durch­blitzt und exakt das passiert, was in Dutzenden isla­mi­schen Ländern tägliche Realität ist – Gewalt gegen Frauen, Ehren­morde, Juden­feind­lich­keit und vieles mehr -, kann es folg­lich „nichts mit dem Islam zu tun haben“ – also muss der Täter im Zweifel verrückt sein, und damit nicht straf­fähig. Wie praktisch.

Gutach­ter­ge­stützte Strafvereitelung

Der Fall Malik A. ist inso­fern nur ein „Einzel­fall“ von unzäh­ligen anderen, nicht nur im gefal­lenen Shit­hole Berlin. Bereits bei der Ankla­ge­ver­le­sung hatte er über den Prozess gemault („Als hätten Sie

einen Terro­risten verhaftet“, „alles gelogen!“). Das Urteil kam zwar aufgrund der Eindeu­tig­keit des Sach­ver­halts zu der Einschät­zung, es habe sich um versuchten Mordes handelt – doch dass A. nun in einer Klinik landet und nicht im Knast, hat er – neben seiner Rich­terin – dem von der Vertei­di­gung bestellten Psych­iater zu verdanken: Der gelangte zu dem Schluss, dass sich bei A. im Jahr 2020 – aus heiterem Himmel, versteht sich – eine „para­noide Schi­zo­phrenie mit Verfol­gungs­wahn” entwi­ckelt habe. Zudem habe er sich „immer stärker und fana­ti­scher mit dem Islam” befasst. Hier wurde also quasi sugge­riert, dass die inten­sive Befas­sung mit dem Islam Symptom einer Psychose sei; eine inter­es­sante Inter­pre­ta­tion, denn sie wirft die Frage auf, ob dann nicht fast jeder „radi­kale” Muslim welt­weit oder wenigs­tens in Deutsch­land als psychisch gestört zu betrachten wäre. Solchen Über­le­gungen stellte sich die Rich­terin in Berlin frei­lich nicht; dafür konsta­tierte sie allen Ernstes: „Einen radikal-isla­mis­ti­schen Hinter­grund haben wir nicht fest­stellen können.” Die Vertei­di­gung A.’s bezeich­nete das Witz-Urteil dann allen Ernstes noch als „harte Maßnahme.“

In Wahr­heit handelt es sich hier nur um einen weiteren Fall, in dem offen­sicht­lich kultu­rell moti­vierte Verbre­chen mit isla­mi­schem Hinter­grund eilfertig patho­lo­gi­siert werden, um sich eben dieser Realität nicht stellen zu müssen. Fach­leute warnen seit Jahren vor dieser Tendenz – offen­sicht­lich erfolglos. Es ist kaum noch möglich, den Über­blick über das Ausmaß dieser Straf­taten zu behalten. So gestand vergan­gene Woche ein Nieder­länder soma­li­scher Herkunft in Mönchen­glad­bach, im November mehr­fach auf einen 26-jährigen Syrer einge­sto­chen zu haben, um seine „Fami­li­en­ehre” wieder­her­zu­stellen. Das durch die Tat quer­schnitts­ge­lähmte Opfer war in einen Streit mit dem Bruder des Täters verwi­ckelt gewesen. Dass dieser bereits beigelegt war, sei ihm nicht bekannt gewesen. Vermut­lich wird ihm dies noch als mildernder Umstand ange­rechnet werden, bevor er eben­falls als psychisch krank oder als Oper der migran­ten­feind­li­chen deut­schen Gesell­schaft einge­ordnet wird, die ihm die Inte­gra­tion unmög­lich gemacht hat.

Bei Deut­schen keine mildernden Umstände

Solche Barba­reien sind in Deutsch­land mitt­ler­weile fast an der Tages­ord­nung und werden mit einer Beiläu­fig­keit berichtet, als handele es sich um Verkehrs­un­fälle. Die Täter verschwinden für ein paar Jahre in der Psych­ia­trie, wo sie gegen angeb­lich, vermut­lich zumeist nur zu ihrer gericht­li­chen Entlas­tung vorge­scho­bene „Krank­heiten” behan­delt werden bzw. die oft mehr aus poli­ti­schen denn aus medi­zi­ni­schen Gründen diagnos­ti­ziert wurden – und gelangen dann eher früher als später wieder in Frei­heit, bis sie erneut straf­fällig werden.

Derweil muss sich zeit­gleich der deut­sche Fami­li­en­richter Chris­tian Dettmar aus Weimar vor dem Erfurter Land­ge­richt wegen „Rechts­beu­gung” verant­worten, weil er im April 2021 an zwei Thüringer Schulen unter anderem die absurde, vom Bildungs­mi­nis­te­rium ange­ord­nete Masken­pflicht wider wissen­schaft­liche Evidenz aufge­hoben hatte; dies hatte er mit Kindes­wohl­ge­fähr­dung begründet. Das Urteil war vom Thüringer Ober­lan­des­ge­richt aufge­hoben worden, nachdem das Bildungs­mi­nis­te­rium Beschwerde einge­legt hatte. Die Erfurter Staats­an­walt­schaft wirft dem Richter nun vor, sich „bewusst und in schwer­wie­gender Weise von Recht und Gesetz entfernt zu haben, um die angeb­liche Unwirk­sam­keit und Schäd­lich­keit staat­li­cher Regeln zur Bekämp­fung der Corona-Pandemie öffent­lich­keits­wirksam darzu­stellen”. Bei einer Verur­tei­lung droht dem Mann eine Frei­heits­strafe zwischen einem und fünf Jahren Haft – wobei hier niemand mildernde Umstände anerkennt.

Und so buch­sta­bieren wir poli­ti­sche (Gesinnungs-)Justiz: Hier zeigt sich einmal mehr die groteske Unver­hält­nis­mä­ßig­keit der deut­schen Recht­spre­chung. Schwerste Gewalt­taten werden mit lächer­li­chen Strafen oder Thera­pie­plätzen geahndet – während ein Richter, der zumin­dest frag­wür­dige Corona-Beschrän­kungen mit einem fundiert erläu­terten Urteil außer Kraft setzt (noch dazu für Kinder, von denen nur eine mini­male Anste­ckungs­ge­fahr ausgeht und bei denen schon gar kein schwer Krank­heits­ver­lauf zu befürchten ist), mit einer mehr­jäh­rigen Haft­strafe rechnen muss; ganz abge­sehen davon ist seine Karriere ruiniert. Dieses Deutsch­land wird für normale, anstän­dige, recht­gläu­bige Menschen mit jedem Tag schwerer zu ertragen.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf haOlam.de

HINWEIS: Auf dokumentationsarchiv.com sind eine Fülle ähnli­cher Urteile aufge­listet, die Leuten, die noch gera­deaus denken können, die Haare zu Berge stehen lassen."

Quelle: Unser Mitteleuropa

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