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Berliner Morgenpost: Ein Urteil, das zum Nachdenken anregt

Archivmeldung vom 26.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Richter sind unabhängige Menschen. Gebunden an Recht und Gesetz natürlich, aber man weiß ja, dass Paragrafen dehnbar sind, und seien sie noch so knackig formuliert. Also sollten wir nicht allzu heftig den Kopf schütteln über das gestrige Urteil einer Richterin des Niedersächsischen Finanzgerichts, die knapp 20 Jahre nach seiner Einführung ein sehr großes Fragezeichen hinter die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags gesetzt hat.

Ein Fragezeichen, das auch nicht kleiner wird durch den Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht seinerseits vor gar nicht allzu langer Zeit eine Klage des Steuerzahlerbundes gegen den Soli nicht einmal zur Entscheidung angenommen hat. Nun muss es sich doch befassen. Und, sagen wir mal so: Auch wenn die Hoffnung gering ist, dass sich die Dinge am Ende positiv in Steuerzahlers Portemonnaie bemerkbar machen, schlecht ist diese neue Wendung der Soli-Debatte nicht. Der Solidaritätszuschlag ist nach der Pendlerpauschale und Hartz IV die dritte Art staatlicher Umverteilungspolitik, die von der Justiz kritisch unter die Lupe genommen wird. Gut ausgesehen haben Legislative und Exekutive dabei bisher nicht. Man hat eher den Eindruck, dass Parlament und Regierung immer wieder auf die Finger bekommen für ihre Künste, dem Steuerbürger das Geld an der einen Stelle aus der Tasche zu ziehen, um es andernorts mehr oder weniger sinnvoll auszugeben. Die Pendlerpauschale muss schon wieder gezahlt werden, Hartz IV für Kinder dürfte demnächst aufgestockt werden auf Karlsruher Geheiß. Gerät auch noch der Solidaritätszuschlag ernsthaft ins Wanken, sollte man sich vielleicht mal Gedanken machen in Bundestag und Bundesrat, ob man sich nicht einen allzu freihändigen Umgang mit dem Geld der anderen angewöhnt hat. Der Eindruck jedenfalls, den zum Beispiel die neue Regierungskoalition derzeit bei diesem Thema hinterlässt, ist allemal geeignet, dieser Auffassung Nahrung zu geben. Denn eins bleibt ja festzuhalten: Das Gericht in Hannover hat gestern natürlich kein Urteil gegen die "gesamtdeutsche Solidarität" ausgesprochen, wie Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse gewohnt maßlos attestierte. Was für ein gequirlter Unsinn. Die Richterin hat lediglich festgestellt, dass die Art und Weise, wie diese Solidarität hergestellt wird, aus ihrer Sicht nicht den Maßstäben der Verfassung entspricht. Darüber wird man formidabel streiten können. Zumal der Solidaritätszuschlag eben nicht, wie bürokratisch-geschickt suggeriert, zweckgebunden für den Aufbau Ost erhoben, sondern als weitere Steuereinnahme einzig und allein in Wolfgang Schäubles Kasse gesteckt wird, ganz unabhängig davon, was am Ende mit dem Geld geschieht. So gesehen ist diese "Ergänzungsabgabe" übrigens auch ein wunderbarer Posten für Bundespolitiker, die wahrhaftig Steuern senken wollen, ohne dass Zustimmungsboni an meckernde Ministerpräsidenten verteilt werden müssten. Wäre nach diesem Urteil vielleicht einen Gedanken wert.

Quelle: Berliner Morgenpost

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