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Schritt in die Neuzeit

Archivmeldung vom 23.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Dass nach der Corona-Pandemie nicht mehr alles so sein wird wie zuvor, ist inzwischen vielen klar. Dies gilt auch für das Verhältnis und die Kommunikation zwischen den Eigentümern von Aktiengesellschaften und deren Organen. Bundesregierung und Bundestag haben in der Corona-Pandemie im Frühjahr schnell gehandelt und mit einer Sonderregelung im Aktienrecht die Hauptversammlungssaison 2020 gerettet. Aktionärsversammlungen durften virtuell abgehalten werden.

Der eilig geschaffene Rechtsrahmen ist als Ausnahme konzipiert. Nach der Saison 2020 gibt es unterschiedliche Erfahrungswerte: Aktionärsschützer und institutionelle Investoren beklagen einen massiven Einschnitt in die Eigentümerrechte. In den Unternehmen wird die Neuregelung durchaus goutiert, erlaubt sie Vorstand und Aufsichtsrat doch mehr Kontrolle über das Geschehen. Der Qualität von Aktionärsversammlungen, die auch eine Bühne für Selbstdarsteller und Berufsquerulanten sind, kann dies durchaus dienen.

Die Pandemie verläuft bislang nicht so, dass der Schritt zurück in die alte Normalität vorgezeichnet ist. Im Gegenteil: Das Virus wird in der Hauptversammlungssaison 2021 kaum schon wieder Präsenztreffen von Menschen in großer Zahl erlauben. Die Bundesjustizministerin schickt sich deshalb an, die einmalige Option des Gesetzespaketes zu ziehen, die Sondervorschrift um ein Jahr bis Ende 2021 zu verlängern.

Für Bundesregierung und Gesetzgeber wäre dies der richtige Moment, einen Schritt weiter zu gehen - den in eine neue Normalität. Seit Jahren wird die Möglichkeit ventiliert, eine Hauptversammlung auch in virtueller Form abhalten zu können. In Zeiten der Globalisierung, in denen Kapitalanlage nicht an nationalen Grenzen haltmacht, könnten Aktionäre ihre Rechte dadurch sogar besser wahrnehmen. Dafür eröffnet sich nun die Chance.

Der Gesetzgeber ist in der selten glücklichen Lage, nicht nur theoretisch vorausdenken zu müssen, sondern auf der Sandkastenübung unter Corona-Bedingungen aufbauen zu können. Die Erfahrungswerte aus der Hauptversammlungssaison 2020 helfen. Für die neue Form von Aktionärstreffen gilt aber: Das Kräfteverhältnis zwischen Aktionären und den Organen ihrer Gesellschaft sollte dadurch nicht verschoben werden. Corona-Abschläge durch die Hintertür bei den Eigentumsrechten sind tabu. Bewegt die große Koalition jetzt mehr als nur eine Verlängerung des Ausnahmezustands, hätte sie aus der Coronakrise sogar Positives gezogen.

Quelle: Börsen-Zeitung (ots)  von Angela Wefers

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