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Westfalen-Blatt: Untreue-Anklage bei Volkswagen

Archivmeldung vom 13.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Mutmaßlich 750.000 Euro für den einstigen Bandarbeiter Bernd Osterloh, bis zu 500.000 für den ehemaligen Lackierer Uwe Hück: Die Übernahme führender Ämter im Betriebsrat hat sich für diese Malocher bei Volkswagen gelohnt.

Grundsätzlich ist an einer Entgelterhöhung nichts auszusetzen. Schließlich haben Osterloh und Hück mit den neuen Aufgaben viel mehr Verantwortung übernommen. Die Frage ist nicht, ob die beiden als Betriebsräte mehr verdienen durften, sondern wie viel. Ab einer bestimmten Höhe kommen Gehälter in den Geruch von Bestechungsgeldern. Das gilt zumal beim VW-Konzern, wo Manager und Betriebsräte auch schon mit Luxus-Fernreisen und bezahltem Sex in Verbindung gebracht wurden.

Grundsätzlich sind außertarifliche Gehälter zwischen Unternehmen und Beschäftigten auszuhandeln. Die Ereignisse in Wolfsburg legen allerdings den Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung nahe - zumindest in Aktiengesellschaften und staatlichen oder halbstaatlichen Betrieben, wo jene, die unterschreiben, die Gehälter gar nicht selbst bezahlen.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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