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neues deutschland: Karlsruher Urteil zu den Hartz-IV-Sanktionen

Archivmeldung vom 06.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Fast 15 Jahre lang hieß es für Erwerbslose: Du hast für das Mindeste zu spuren. Wer es wagte, einen Job auszuschlagen, der nicht der eigenen Qualifikation entsprach, oder die zehnte sinnlose Maßnahme abbrach, handelte sich heftige Sanktionen ein. Der dürftige Regelsatz, heute gerade einmal 424 Euro, konnte um 30, 60 oder gar 100 Prozent gekürzt werden.

Alleine im Jahr 2018 wurde rund 34 000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die vermeintliche Grundsicherung ganz gestrichen. Viele dieser Menschen haben als Folge der Agenda-Politik rechtswidrige Kürzungen am Existenzminimum hinnehmen müssen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag endgültig klargestellt. Voll- und 60-Prozent-Sanktionen sind höchstrichterlich vor allem eines: verfassungswidrig. Die verbleibenden Sanktionen bis 30 Prozent sind an strengere Kriterien geknüpft.

Es war ein überfälliges Urteil. Doch es kaschiert eines nicht: dass weite Teile der Politik, allen voran FDP, CDU und CSU, aber auch weite Teile der SPD bis heute menschenrechtverletzende Politik verteidigt haben. Dabei hätte schon mit wenig Menschenverstand klar sein müssen, dass es nicht angeht. Die Parteien dürfen das Urteil jetzt nicht als »Erlaubnis« zum Weitersanktionieren sehen, sondern müssen es als das nehmen, was es ist: eine dicke Mahnung, wie hoch das Existenzminimum im Grundgesetz gehängt wird. Der Kampf für eine sanktionsfreie Mindestsicherung hat nun Aufwind bekommen.

Quelle: neues deutschland (ots)

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