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Ökostrom-Dumping

Archivmeldung vom 26.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Dumping wird national und international abgelehnt. Die Welthandels-Organisation untersucht die Fakten bei Dumpingverdacht. Wird Dumping nachgewiesen, werden Strafzölle verhängt. In Deutschland bestraft das Bundeskartellamt Dumping. Doch dies gilt nicht für Ökostrom. Hier ist Dumping zu Lasten aller Stromverbraucher und der Betreiber von konventionellen Kraftwerken gesetzlich vorgeschrieben.

Dumping ist der Verkauf von Industrie- oder Agrarerzeugnissen unter dem Erzeugungspreis. Der Verkäufer ist daher nach einiger Zeit zahlungsunfähig und muss Konkurs anmelden. Es gibt immer wieder Dumping, um die Konkurrenz aus dem Markt zu drängen. Dann wird umso kräftiger abkassiert. Aus diesem Grund wird Dumping auch streng vom Kartellamt verfolgt.

International wird durch Dumping versucht, eine Vormachtstellung in der Welt für bestimmte Produkte zu erhalten oder aber heimische Industrien zu schützen, die nicht zu Weltmarktkosten produzieren. Die Verluste zahlt der Steuerbürger.

Warum gibt es Dumping beim Ökostrom?

Solarstrom, Windstrom und Biostrom werden im Mittel mit etwa 15 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) durch das unsoziale Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütet. Strom aus den Kohlekraftwerken, Kernkraftwerken und Gaskraftwerken wird jedoch für 2,5 bis 6 Ct/kWh erzeugt. Um den im Mittel fünffach teureren Ökostrom los zu werden, wird er zum niedrigsten Gebot an der Leipziger Strombörse verkauft. Ökostrom, der im letzten Jahr mit 20 Milliarden Euro vergütet wurde, erzielte an der Strombörse gerade 3 Milliarden Euro. Immer häufiger wird der Strom sogar zum Nulltarif abgegeben, wenn das Angebot die Nachfrage übersteigt. Es ist wie auf dem Wochenmarkt. Wenn es zu viele Erdbeeren gibt, werden sie oft zum Marktschluss verschenkt, um nicht auch noch die wertlosen Beeren entsorgen zu müssen.

Ökostrom Dumping ist nach dem EEG verordnet, um den teureren, unzuverlässigen und - immer häufiger – wertlosen Strom los zu werden.

Wer verliert beim Ökostrom-Dumping?

Nach den Regeln der Wirtschaft müssten die Erzeuger bei diesen Verlusten schnell in die Knie gehen und verschwinden. Die Stromkunden könnten sich dagegen über niedrige Stromkosten freuen. Doch das Gegenteil ist der Fall. Per EEG-Gesetz müssen die Stromkunden die Verluste der Erzeuger tragen in Gestalt der EEG Umlage. Sie steigt von 5,3 Ct/kWh in diesem Jahr auf 6,2 Ct/kWh im nächsten Jahr. Ein weiterer kräftiger Anstieg ist auch weiterhin programmiert, wenn die Ausbaupläne der Bundesregierung realisiert werden.

Neben den Stromverbrauchern geraten aber auch die Betreiber der Kern-, Kohle- und Gaskraftwerke in Schwierigkeiten. Mit mehr Ökostrom sinkt die Auslastung der konventionellen Kraftwerke, da der Ökostrom bevorzugt in das Netz laut EEG eingespeist werden muss. Eine geringere Auslastung bei gleichem Kapitaldienst und gleichem Personalaufwand erhöht die Erzeugungskosten pro Kilowattstunde. Gleichzeitig drückt der oft überschüssige Ökostrom den Preis an der Strombörse und damit die Erlöse der konventionellen Kraftwerke. Viele Kraftwerke arbeiten heute trotz Reduzierung des Personals auf eine Notbesetzung nicht mehr wirtschaftlich und müssen schließen.

Das geht aber nicht. Für eine sichere Stromversorgung sind wir auf alle konventionellen Kraftwerke angewiesen, die einspringen müssen, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, weil elektrische Energie wirtschaftlich und großtechnisch nicht gespeichert werden kann. Daher muss beim Staat die Stilllegung eines Kraftwerks ein Jahr vor dem Produktionsende angezeigt werden. Wird dies nicht genehmigt, erhält das Kraftwerk eine Bereitstellungsprämie zum Ausgleich der Verluste. Der Nordrhein-Westfälische Wirtschaftsminister Duin erwartet den Anstieg dieser Bereitstellungskosten auf 6 Milliarden Euro jährlich. Und wer darf die bezahlen? Sie brauchen nur einmal raten. Wir alle als Stromverbraucher mit ca. 2 Ct/kWh.

Fälschung des Bruttoinlandsprodukts

Nach den Broschüren des Bundesumweltamtes werden die Einspeisevergütungen für Ökostrom als Wertschöpfung angesetzt, obwohl dieser Strom nicht 20 Milliarden Euro, sondern nur 3 Milliarden Euro wert ist. Technisch gesehen, ist dieser unzuverlässige Strom praktisch sogar wertlos. Mit solchen Methoden hat sich das kommunistische Ostdeutschland als ein Industrieland mit großer Wirtschaftskraft gebrüstet, bis es bankrott war und auch politisch zusammen brach.

Zerstörerische Planwirtschaft

„Die gesetzliche Stützung der Ökostromerzeugung mit dem unwirtschaftlichen und unsozialen EEG ist eine Ausbeutung der Bürger mit geringerem Einkommen zu Gunsten der Besitzenden. Kaufkraftverluste führen zu Arbeitsplatzverlusten in Handel und Gewerbe. Durch die steigenden Strompreise fallen immer mehr Geringverdiener und Rentner unter die Armutsgrenze und müssen Sozialfürsorge beantragen. Nur die Abschaffung des EEG kann diesen Niedergang enden. Das fordert die Stromverbraucherorganisation NAEB e.V.“ sagt deren Vorsitzender, Heinrich Duepmann.

Kommentar von Prof. Dr. Hans-Günter Appel (Beiratsvorsitzender NAEB e.V.)

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