Der falsche und der wahre Verfassungsschutz
Tilo Gräser schrieb den folgenden Kommentar: "Zwei „Verfassungsschutzberichte“: ein staatlicher und ein am Grundgesetz orientierter. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft seit Dienstag in der Hauptverhandlung, ob das im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium erlassene Verbot des Magazins Compact rechtmäßig war. Im Eilverfahren hatten die Richter damals das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Magazin vorerst weiter erscheinen kann. Nun steht die endgültige Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren an, mit der in dieser Woche gerechnet wird."
Gräser weiter: "Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Compact als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Sie ließ die Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH als deren Teilorganisation nach dem Vereinsrecht verbieten. Das bedeutete eine sofortige Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots des Magazins und des Verlages. Herausgeber Jürgen Elsässer, gegen den gleichzeitig eine medial inszenierte Hausdurchsuchung erfolgte, klagte neben anderen Personen gegen das Verbot...[weiterlesen]
Quelle: apolut von Tilo Gräser