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Mautsündern drohen hohe Geldstrafen Autofahrer sollten ab 1. Februar an neue Jahresvignetten denken

Archivmeldung vom 26.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Oliver Weber  / pixelio.de
Bild: Oliver Weber / pixelio.de

Wer ab dem 1. Februar mit der alten Jahresvignette in der Schweiz, in Österreich, in Tschechien oder in Slowenien in eine Kontrolle gerät, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Die Jahresvignetten 2012 gelten lediglich noch bis zum 31. Januar. Autofahrer, die in Österreich auf der Autobahn oder mautpflichtigen Schnellstraße ohne bzw. ohne richtig aufgeklebte Vignette unterwegs sind, droht im Extremfall eine Geldstrafe von bis zu 3000 Euro. Nur wer an Ort und Stelle eine Ersatzmaut von 120 Euro entrichtet, bleibt straffrei.

Für Österreich haben sich die Mautgebühren für 2013 erhöht. Autofahrer zahlen für die Pkw-Jahresvignette jetzt 80,60 Euro (+ 2,80 Euro). Motorradfahrer müssen ebenfalls tiefer in die Tasche greifen: 2013 kostet die Jahresvignette 32,10 Euro (+ 1,10 Euro). Auch auf tschechischen Autobahnen und Schnellstraßen werden die Mautgebühren 2013 teurer. Die Jahresvignette für Pkw kostet jetzt 61 Euro (+ 50 Cent). Mautpreller müssen hier mit rund 200 Euro Geldbuße rechnen.

In der Schweiz und Slowenien bleiben die Preise stabil. Auto- und Motorradfahrer, die die Schweizer Autobahnen und Schnellstraßen 2013 benutzen möchten, zahlen für eine Jahresvignette weiterhin 33 Euro. Ohne gültige Vignette droht eine Geldbuße von rund 160 Euro (200 Schweizer Franken). In Slowenien werden für ein Jahr PKW-Maut 95 Euro fällig. Wer ohne unterwegs ist, muss bis zu 800 Euro Strafe zahlen.

Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrads anzubringen. Das Aufkleben an transportablen Teilen des Motorrades (Koffer oder Seitentaschen) oder gar auf dem Motorradhelm ist nicht zulässig. Im Pkw muss die Vignette an die Innenseite der Windschutzscheibe oder hinter den Rückspiegel geklebt werden.

Quelle: ADAC (ots)

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