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„Ruhe bewahren“ – Ein Gebot der Stunde: Die Gerichtsentscheide von Weimar und Leipzig unter der Lupe

Archivmeldung vom 03.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Kla.TV (www.kla.tv/18634) / Eigenes Werk
Bild: Kla.TV (www.kla.tv/18634) / Eigenes Werk

Immer mehr Eltern machen sich Sorgen um das Wohl ihrer Kinder, das sie durch die Corona-Verordnungen gefährdet sehen. Einige angerufene Familiengerichte geben dem statt und sprechen Befreiungen von Corona-Verordnungen aus. Beim Rechtsweg lohnt es sich aber, die Ratschläge von Rechtsexperten genau umzusetzen, wenn es nicht ins Auge gehen soll. Aber selbst für so einen Fall gibt es wieder einen guten Ausweg.

Immer mehr Eltern machen sich Sorgen um das Wohl ihrer Kinder, das sie durch die Corona-Verordnungen gefährdet sehen. Und das keineswegs zu Unrecht: Fachkräfte aus aller Welt zeigen die gesundheitlichen, psychischen und sozialen Gefährdungspotenziale auf. Maskenpflicht, Abstandhalten, digitalisierter Unterricht u.v.a.m. hinterlassen tiefe Spuren an den Heranreifenden mit nicht absehbaren Langzeitschädigungen.

Hilfesuchend wandten sich Eltern an Familiengerichte. Rechtsexperten, wie der Ex-Richter Prestien, zeigten auf, warum genau Familiengerichte in diesen Fällen die richtige Anlaufstelle seien. Bei einigen Familiengerichten fanden die Anliegen der besorgten Eltern tatsächlich offene Ohren. Das Weilheimer Familiengericht ordnete im März 2021 in seinem Beschluss an, dass die Schulleitung dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben darf. Das Amtsgericht Weilheim entschied auch, dass das Kind wegen des Urteils nicht in der Klasse isoliert werden dürfe. Auch im thüringischen Weimar hatte das Familiengericht gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen entschieden. Danach wird den Leitungen und Lehrern der beiden Schulen untersagt anzuordnen, im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art […] zu tragen. Auch Mindestabstände sowie die Teilnahme an Corona-Schnelltests sollen danach nicht angeordnet werden dürfen....[weiterlesen]

Diskussion um Masken-Urteil aus Weimar: Ich spreche Klartext!

Derzeit gibt es rege Diskussionen um den Masken-Beschluss aus Weimar: Das Verwaltungsgericht Weimar, sowie das Amtsgericht aus Leipzig haben ebenfalls dazu Stellung bezogen! Warum deren Aussagen und Entscheidungen keinerlei Bedeutung haben, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers in diesem Video!

Quelle: Kla.TV

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