Kriegsdienstverweigerung: „Demokratien“ missachten Menschenrecht (zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung am 15. Mai)
15. Mai – Der Tag der Kriegsdienstverweigerung. Die Verweigerung von Kriegsdienst wäre ein massgebender Baustein, um Krieg und damit Tod und Zerstörung zu überwinden. Doch scheinbare Demokratien werden im Kriegsfall wohl eher zu Diktaturen. Sie umgehen kurzerhand das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, und somit wird ein grundlegendes Menschenrecht mit Füssen getreten. Wir fordern uneingeschränkte Einhaltung dieses wichtigen Rechtes – insbesondere im Kriegsfall!
Seit 1982 wird der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung am 15. Mai begangen. Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht! Im Jahr 1987 wurde das Recht auf Kriegsdienstverweigerung durch die UNO-Vollversammlung als internationales Menschenrecht anerkannt.
Im Jahr 2004 forderte die UN-Menschenrechtskommission die UN-Mitgliedsstaaten auf, das Kriegsdienstverweigerungsrecht in ihrer nationalen Gesetzgebung zu regeln und einzuhalten. So sei in demokratischen Rechtsstaaten – laut Wikipedia – Kriegsdienstverweigerung ein gesetzlich geschütztes Bürgerrecht. Dieses ist jedoch meist an bestimmte Verfahren und Auflagen gebunden, deren Missachtung strafrechtliche Folgen hat. In Diktaturen und bei staatlich verhängtem Ausnahmezustand (wie zum Beispiel Kriegsrecht) sei Kriegsdienstverweigerung oft illegal und wird als Straftat behandelt...[weiterlesen]
Quelle: Kla.TV