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Aus Geblitzt.com wird Geblitzt.de

Archivmeldung vom 21.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Geblitzt.de
Bild: Geblitzt.de

Geblitzt.com heißt jetzt Geblitzt.de; das Serviceversprechen bleibt: Geblitzt.de ermöglicht Betroffenen die kostenlose Überprüfung von Bußgeldbescheiden und ggf. die Einstellung der Verfahren.

Mittlerweile haben die Geblitzt.de-Verkehrsrechtsanwälte mehr als 3.500 Bußgeldbescheide auf ihre Richtigkeit überprüft. 87 Prozent der eingereichten Bescheide stammen von Männern. "Ob Männer generell schneller als Frauen fahren oder sich eher trauen Einspruch einzulegen, lässt sich daraus natürlich nicht ableiten", stellt Jan Ginhold klar, Geschäftsführer der CODUKA UG (haftungsbeschränkt). "Unsere Daten sprechen nur für die über Geblitzt.de bearbeiteten Bußgeldbescheide." Der Großteil aller Bescheide (85 Prozent) sind Geschwindigkeitsverstöße, 9 Prozent Wechsellicht- und 6 Prozent Abstandsverstöße.

Geblitzt.de hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Rechtslücke zu schließen. Wenn man in Deutschland gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen möchte, ist der Gang zum Anwalt normalerweise nicht zu vermeiden. "In der Praxis gilt die Unschuldsvermutung, bezogen auf das Verkehrsrecht, nicht", sagt Ginhold. Im Klartext bedeutet das: Kommt es zum Prozess und der Mandant wird freigesprochen, ist aber nicht rechtsschutzversichert, bleibt er in den meisten Fällen auf den Anwaltskosten sitzen.

Bei Geblitzt.de sind die Überprüfung der Bußgeldbescheide sowie die Begleitung des gesamten Verfahrens durch die vermittelten Anwälte für Betroffene kostenlos. Unabhängig davon, ob der Mandant rechtsschutzversichert ist oder nicht. Entstandene Anwaltskosten übernimmt die CODUKA UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen der Prozessfinanzierung. Bei nicht gerechtfertigten Bußgeldbescheiden wird versucht, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken. Bestehen nach der Akteneinsicht durch die Anwälte keine Zweifel an den Bußgeldbescheiden, wird den Mandanten geraten die Bußgelder zu begleichen.

Über Geblitzt.de

Viele erlassene Bußgeldbescheide sind falsch oder inhaltlich mangelhaft und daher erfolgreich anfechtbar. Dennoch wird ein Großteil aller Bußgelder akzeptiert und bezahlt. Gründe hierfür sind das eigene Schuldbewusstsein, mangelndes Wissen um Alternativen oder die Angst vor zusätzlichen Anwaltskosten und langwierigen Gerichtsprozessen. Viele Betroffene zahlen - ohne zu wissen, dass sie evtl. unrechtmäßig beschuldigt wurden.

Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de, ein Service der CODUKA UG (haftungsbeschränkt), die kostenlose Überprüfung der erhobenen Vorwürfe und ggf. die Einstellung dieser Verfahren. Dafür vermittelt Geblitzt.de eigene Verkehrsrechtsanwälte, die den gesamten Vorgang für die Betroffenen bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen.

Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen ein. Anschließend überprüfen die Vertragsanwälte die erhobenen Vorwürfe. Sind die Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen rechtlich anfechtbar, wird versucht eine Verfahrenseinstellung zu erwirken. Die Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen sowie evtl. weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot, Punkte im Fahreignungsregister) hinnehmen. Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt Geblitzt.de alle entstandenen Kosten im Rahmen der Prozessfinanzierung. Die gesamte Serviceleistung von Geblitzt.de ist für die Betroffenen kostenlos.

Quelle: CODUKA UG (haftungsbeschränkt) (ots)

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