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Demo-Verbot in Bremen: Rechtsanwalt Markus Haintz zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes

Archivmeldung vom 07.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Markus Haintz (2020)
Markus Haintz (2020)

Bild: SS Video: "Demo-Verbot in Bremen: Rechtsanwalt Markus Haintz zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes" (https://tube.kenfm.de/videos/watch/c656665a-7113-42bc-b89a-9476954d320e) / Eigenes Werk

Das Bundesverfassungsgericht hat das Demo-Verbot für die am 5.12.2020 geplante Querdenken-Demonstration in Bremen bestätigt. Die Begründung kann man mit „Infektionsgefahr“ zusammenfassen. Dabei wurde in dem Bescheid nicht einmal auf Covid-19 eingegangen, sondern lediglich von „Infektionskrankheiten“ gesprochen. Kann damit künftig auch eine Demonstration aufgrund einer saisonalen Grippe verboten werden?

Das Bundesverfassungsgericht hat das Demo-Verbot für die am 5.12.2020 geplante Querdenken-Demonstration in Bremen bestätigt. Die Begründung kann man mit „Infektionsgefahr“ zusammenfassen. Dabei wurde in dem Bescheid nicht einmal auf Covid-19 eingegangen, sondern lediglich von „Infektionskrankheiten“ gesprochen. Kann damit künftig auch eine Demonstration aufgrund einer saisonalen Grippe verboten werden?

Quelle: KenFM

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