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Regierung beschließt totale Überwachung

Archivmeldung vom 20.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Abschaffung von Meinungsfreiheit führte in den letzten 500 Jahren stets zu blutigen Kriegen - ob es die Menschen diesesmal verstehen werden? (Symbolbild)
Die Abschaffung von Meinungsfreiheit führte in den letzten 500 Jahren stets zu blutigen Kriegen - ob es die Menschen diesesmal verstehen werden? (Symbolbild)

Bild: dsindf / Eigenes Werk

Herausgabe von Passwörtern, Identitäten, IP-Nummern: Das neue Gesetz gegen Hasskriminalität ist ein Großangriff auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre. Christian Hiss erläutert im Gespräch mit Michael Mross die Konsequenzen des jüngst beschlossenen Gesetzesentwurfs.

In dem neuen Gesetzentwurf soll nicht nur die herausgabe von Passwörtern sondern auch folgende Straftatänderungen bewirkt werden:

  • Bedrohung (§ 241 StGB): Künftig sollen auch Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert, die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten, strafbar sein. Der Strafrahmen solle bei Drohungen im Netz bei bis zu zwei Jahren – und bei der Drohung mit einem Verbrechen, die öffentlich erfolge, bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe liegen. Bislang sei der Strafrahmen bei Bedrohungen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
  • Beleidigung (§ 185 StGB): Wer öffentlich im Netz andere beleidigt, solle künftig mit bis zu zwei statt mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden können.
  • Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB): Der besondere Schutz des § 188 StGB vor Verleumdungen und übler Nachrede solle ausdrücklich auf allen politischen Ebenen gelten, also auch für Kommunalpolitiker.
  • Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB): Künftig solle auch die Billigung künftiger schwerer Taten erfasst sein, wenn diese geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Dies richte sich gegen Versuche, ein Klima der Angst zu schaffen. Das öffentliche Befürworten der Äußerung, jemand gehöre "an die Wand gestellt", sei ein Beispiel für die künftige Strafbarkeit.
  • Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB): Hier solle künftig auch die Androhung einer gefährlichen Körperverletzung umfasst sein.
  • Antisemitische Tatmotive sollen ausdrücklich als strafschärfende Beweggründe in das StGB aufgenommen werden (§ 46 Abs. 2 StGB). Die Änderung sei eine Reaktion auf einen enormen Anstieg antisemitischer Straftaten – seit 2013 um über 40%, so das Bundesjustizministerium.
  • Schutz von Notdiensten (§ 115 StGB): Mancherorts sei es Alltag, dass Rettungskräfte, Ärzte und Pfleger attackiert werden. Rettungskräfte im Einsatz seien erst vor zwei Jahren strafrechtlich besser vor Attacken geschützt worden. Dieser Schutz solle nun auf Personal in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen ausgedehnt werden.


Quelle: MMNewsTV

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