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Kinderpornographie, Metzelder und das große Schweigen

Archivmeldung vom 19.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Der folgende Kommentar wurde von Christiane Borowy geschrieben: "Obwohl der Profi-Fußballer Christoph Metzelder eine solche „eingeständige Erklärung“ bei Gericht eingebracht hat und somit klar ist, dass er eben nicht unschuldig sein kann, ist die allgemeine Berichterstattung verhältnismäßig ruhig geblieben. Dabei hatte seinerzeit die Bildzeitung in erster Reihe dazu beigetragen, dass sich die Medien auf das Thema Metzelder stürzen. Damals hatte KenFM darüber berichtet, dass trotz medialer Ausschlachtung des Themas die zentralen Fragen, zum Beispiel die nach sexuellem Psychotrauma und Opferschutz, oder gar größeren systematischen Zusammenhängen nicht gestellt würden (4)."

Borowy weiter: "Daran hat sich auch ein Jahr später nichts geändert. Die Unschuldsvermutung ist aufgehoben, wenn jemand, auch in Teilen, ein Geständnis ablegt – so argumentierte laut allgemeiner Berichterstattung das Gericht. Metzelder hätte gerne dem Amtsgericht Düsseldorf untersagen lassen, der Presse Auskünfte zu erteilen. Dieses hat jedoch Anfang dieser Woche entschieden, dass das öffentliche Interesse an dem Fall den Vorzug vor dem Persönlichkeitsschutz von Metzelder hat. ... hier weiterlesen.


Quelle: KenFM von Christiane Borowy

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