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Herman & Popp: Kinderrechte im Grundgesetz: Wem nützt es wirklich?

Archivmeldung vom 22.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kinderrechte im Grundgesetz = Enteignung aller Kinder von den Eltern zugunsten der Bundesregierung und deren Behörden (Symbolbild)
Kinderrechte im Grundgesetz = Enteignung aller Kinder von den Eltern zugunsten der Bundesregierung und deren Behörden (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

"Die regierenden Parteien machen sich seit Jahren stark, dass Kinderrechte in die Verfassung gehörten. Jetzt gibt es aktuelle Bemühungen, in dieser Sache das Grundgesetz ganz zeitnah zu ändern. Was aber vielleicht gut klingen mag, ist in Wirklichkeit hochgefährlich. Denn mit einer entsprechenden GG-Änderung läuft die Gesellschaft Gefahr, dass die natürlichen Elternrechte ganz schnell ausgehebelt werden könnten", schreiben Hermann und Popp.

Weiter berichten sie: "Dann drohen eventuell vom Staate vorgegebene Pflichten „zum Wohle des Kindes“ wie z.B. KiTa-Pflicht, Impfpflicht, Pflicht für Gender-und Sexualkunde-Unterricht in Kindergärten und Grundschulen u.v.m.

Andreas Popp und Eva Herman im Gespräch. Sie empfehlen, eine Petition zu unterschreiben für die Erhaltung der letzten gesellschaftlichen Freiheit. Alles andere wird in eine Verstaatlichung der Familie führen, so die Sorge.

Hier Petition unterschreiben gegen eine Grundgesetzänderung, Kinderrechte in die Verfassung zu schreiben.

Quelle: Wissensmanufaktur

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