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Anwälte: Entschädigung nein - Entgelt ja? Ungeimpfte Arbeitnehmer in der Quarantäne

Archivmeldung vom 24.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Juristen, Anwälte, Paragraphenreiter (Symbolbild)
Juristen, Anwälte, Paragraphenreiter (Symbolbild)

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Die Politik hat mal wieder eine Idee. Wer sich nicht impfen lässt, obwohl er oder sie es könnte, soll ohne Lohn in Quarantäne. Ist dann einfach mal Pech! Steht ja auch so in § 56 Abs. 1 Satz 3 IfSG. Problem: Nach der Systematik des § 56 IfSG wird hier der Arbeitgeber entschädigt, da er ja das Entgelt auch für die Quarantänezeit weiterzahlen muss. Ist es also so einfach, dem Arbeitnehmer einfach die Lohntüte zu kürzen oder wurde auch diese Maßnahme wieder nicht zu Ende gedacht.

Ohne der Pointe des heutigen Videos vorwegzugreifen. Aber wieder einmal lädt der Staat seine Regelungswut auf dem Rücken privatrechtlicher Beziehungen ab. Sogar in dem uns alle erschütternden Fall aus Idar-Oberstein wirft der Tankstellenverband der Politik vor, die Durchsetzung der Corona-Regeln abzuwälzen. Nicht nur die Maskenpflicht sorgt an Tankstellen für Konfliktpotenzial: Link

Der Berliner Abgeordnete Marcel Luthe (Freie Wähler) hat dem Berliner Senat entlocken können, was wir schon die ganze Zeit sagen. Hinz und Kunz sind gerade nicht dazu berufen, die Maßnahmen durchzusetzen - hier am Beispiel der Kontrolle von Maskenattesten: Link

Abschließend noch ein aktueller Hinweis auf ein Volksbegehren gegen die Corona-Maßnahmen, initiiert durch den schon erwähnten Marcel Luthe: Link

Parallel arbeiten wir weiterhin intensiv an juristischen Lösungen bzgl. der Entschädigung für maßnahmengebeutelte Unternehmen. Gerade die Veranstaltungswirtschaft fordert aus allzu verständlichen Gründen einen "Freedom Day": Link

Quelle: Hafenanwälte

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