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Bericht: Deutschland plant Zerstörung von Servern von angeblichen Cyber-Angreifern

Archivmeldung vom 19.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Abgrebrannter Server - Bald ganz legal durch die BRD verursacht?
Abgrebrannter Server - Bald ganz legal durch die BRD verursacht?

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung will offenbar die Voraussetzungen schaffen, um im Fall eines Cyber-Angriffs zurückschlagen zu können und um darüber hinaus auch in der Lage zu sein, notfalls feindliche Server zu zerstören. Der Bundessicherheitsrat unter Vorsitz von Kanzlerin Angela Merkel beschloss laut eines Berichts von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR Ende März, eine Analyse der hierfür benötigten technischen Fähigkeiten vornehmen zu lassen.

Zudem sollen der Regierung Vorschläge für notwendige gesetzliche Änderungen vorgelegt werden. Im Sommer sollen die Ergebnisse dem geheim tagenden Bundessicherheitsrat präsentiert werden. Unter Experten sind solche Maßnahmen als "Computer Network Operations" oder "Hack Back" bekannt. Während eines laufenden Angriffs wird der Angreifer identifiziert, Cyber-Kräfte blocken die Attacke ab oder zerstören die Server, über die der Angriff läuft, zum Beispiel durch Schadsoftware.

Voraussetzung dafür wäre, dass ein Rechtshilfeersuchen ohne Aussicht auf Erfolg ist und sich der Angriff aus dem Ausland nicht anders stoppen lässt. In Regierungskreisen ist von einem "digitalen finalen Rettungsschuss" die Rede, schreiben die drei Medien. Als Beispiel werde etwa ein Angriff auf ein Stromnetz genannt oder ein weiteres Hacking des Deutschen Bundestages. In diesem Fall etwa könnten auch die Server vom Netz genommen werden, auf denen sich gestohlene Daten aus dem Parlament befinden.

Allerdings fehlt es für derlei Vorhaben bisher an einer gesetzlichen Grundlage. Die Bundeswehr, die gerade eine eigene Cyber-Teilstreitkraft installierte, ist nur bei einem kriegerischen Akt aus dem Ausland zuständig oder wenn die eigene Truppe angegriffen würde. Um die Regelungslücke bei Angriffen auf zivile Ziele zu schließen, sollen nun entsprechende gesetzliche Vorschläge erarbeitet werden, schreiben SZ, NDR und WDR. Langfristig gebe es innerhalb der Bundesregierung zudem die Überlegung, die Abwehr von Cyber-Angriffen vollständig dem Bund zu übertragen.

Da Gefahrenabwehr aber Sache der Länder ist, wäre hierfür eine Grundgesetzänderung notwendig. Hack Back-Attacken gelten als riskant, oft ist es schwer zu identifizieren, wer tatsächlich hinter einem Angriff steckt. Auch besteht das Risiko, dass die Angreifer - ähnlich menschlichen Schutzschilden im Krieg - für ihre Angriffe Server kapern, auf denen besonders sensible Daten lagern. Als fiktives Beispiel nannte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unlängst den Server einer Frühchen-Station eines Krankenhauses.

Unklar ist bisher auch, welche Behörde mit dem Auftrag ausgestattet werden soll. Infrage kommen neben dem BND der Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt oder die Experten des BSI. Dort ist heute bereits das sogenannte Cyber-Abwehrzentrum angesiedelt, das in jedem Fall ausgebaut und eine zentrale Rolle bei der Abwehr von Angriffen spielen soll.

Wohin diese Maßnahmen führen können ist bis jetzt völlig unklar. Angreifer im Internet benutzen zu 99,9% nicht die eigenen Rechner sondern welche die diese von Fremden ferngesteuert übernommen haben. Somit dürfte eine Zerstörung von solchen Fremdrechnern und Servern zu großen Schwierigkeiten führen.

Die Zwangsabschaltung von Servern mit möglicherweise missliebigen Daten dürfte darauf hinaus führen das Menschen bei Geheimdiensten, BKA oder anderen stellen kriminelle Handlungen unter dem Deckmantel der "Legalität" verüben könnten. So könnten beispielsweise Politiker von etablierten Parteien ihre Parteikollegen im BKA oder Verfassungsschutz dazu veranlaßen ihnen mißliebige Daten zu zerstören die sich auf Servern befinden. Eine Kontrolle solcher Vorgänge gibt es nicht und sind nicht in Planung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott

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