Grüne rufen Ministerpräsidenten zur Vorbereitung von AfD-Verbot auf

Bild: Eigenes Werk /OTT
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz haben darauf gedrängt, dass die am Mittwoch tagende Ministerpräsidentenkonferenz ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg bringen soll.
Man fordere die Ministerpräsidenten auf, "gemeinsam mit dem
Bundeskanzler den derzeitigen Stillstand zu überwinden und endlich die
ersten Schritte in Richtung eines AfD-Verbotsverfahrens zu gehen",
sagten sie dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Mittwochausgaben). "Das
Verfahren muss intensiv vorbereitet werden, da sollte keine weitere
Zeit verschwendet werden."
Die am Freitag zu Ende gegangene
Konferenz der Innenminister aus Bund und Ländern habe diese Chance
verpasst. Den Fehler sollten die Ministerpräsidenten nicht wiederholen.
Mit
Blick auf Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) fügten
Mihalic und von Notz hinzu: "Statt wie einzelne Ministerpräsidenten über
einen Wegzug aus Ländern zu sinnieren, die in Zukunft in AfD-Hand
fallen könnten, sollten wir lieber in aller rechtsstaatlichen
Entschlossenheit die Weichen dafür stellen, dass die Feinde unserer
Verfassung nirgendwo je Mehrheiten erhalten", so die Grünen-Politiker.
"Unserer wehrhaften Demokratie steht hierfür ein ganzer
Instrumentenkoffer zur Verfügung. Angesichts der rasant fortschreitenden
Radikalisierung der AfD müssen endlich die Voraussetzungen für ein
mögliches Verbotsverfahren geschaffen werden."
Beide begrüßten,
dass der Bundesvorstand der SPD ihre Forderung nach einer
Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Sammlung und Sichtung des gesamten
Materials unterstützt.
Haseloff hatte der "Bild" gesagt: "Wenn
die AfD zur Macht käme, dann wäre für mich wirklich die
Grundsatzüberlegung, ob ich nach 72 Jahren meine Heimat verlassen
würde." In Sachsen-Anhalt findet die nächste Landtagswahl am 6.
September 2026 statt.
Parteien, die "nach ihren Zielen oder nach
dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche
demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden", sind nach
Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der
Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem
Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag dazu von Bundestag,
Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.
Quelle: dts Nachrichtenagentur