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Bundesnetzagentur verbietet Spielzeugpuppe

Archivmeldung vom 21.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
My Friend Cayla in der Version "blond"
My Friend Cayla in der Version "blond"

Foto: Alienpalien
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesnetzagentur hat Medienberichten zufolge die smarte Puppe „My Friend Cayla“ als Spionagegerät eingestuft und auf dem deutschen Markt verboten. Dies schreibt das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es auf deren deutschen Webseite: "Demnach soll die von der hessischen Firma Vivid vertriebene, sprechende Puppe heimlich Bild- und Tonaufnahmen senden können, was in der Bundesrepublik verboten sei. Eltern müssten nun die Puppe „unschädlich machen“, da sie de facto ein „verstecktes Spionagegerät“ sei, heißt es.

„Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrofone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen“, betonte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, gegenüber deutschen Medien. „Das gilt auch und gerade für Kinderspielzeug.“

Über ein mit Bluetooth gekoppeltes Smartphone, auf dem eine zugehörige App läuft, ist die Puppe mit dem weltweiten Netz verbunden. So könne man ihr Fragen stellen und mit ihr reden. Dank einem integrierten, bluetooth-fähigen Mikrofon und Lautsprecher kann „My Friend Cayla“ mit Informationen aus dem Internet sogar antworten. 2014 hatte sie der Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels sogar als „Top 10 Spielzeug des Jahres“ ausgezeichnet."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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