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Grüne wollen schärfere Gesetzen gegen Steuertricks bei Banken

Archivmeldung vom 17.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Lisa Paus (2013)
Lisa Paus (2013)

Foto: Harald Krichel
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Grünen wollen als mit einer Gesetzesverschärfung gegen Steuertricks bei Banken vorgehen. Sie fordern Konsequenzen daraus, dass der Bundesfinanzhof (BFH) das Verfahren um Steuergeschäfte mit Dividenden, sogenannte Cum-ex-Geschäfte, zur erneuten Prüfung an das Finanzgericht Hamburg überwiesen hat: "Cum-ex-Geschäfte sind ein erschreckendes Beispiel für steuerlichen Gestaltungsmissbrauch", sagte die steuerpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Lisa Paus, "Handelsblatt-Online". "Wenn der Bundesfinanzhof einen solchen Missbrauch nicht feststellen kann, sollte die Generalklausel gegen Gestaltungsmissbrauch dringend reformiert werden."

Paus nahm dabei Bezug auf Paragraf 42 der Abgabenordnung (AO), dem elementaren Gesetz des deutschen Steuerrechts, in dem der Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten geregelt ist. Dieser Paragraf finde "praktisch keine Anwendung, wenn die Vorschrift selbst bei Fällen wie Cum-Ex nicht greift", kritisierte die Grünen-Politikerin. Da auch in Zukunft Antworten auf neue Gestaltungsmodelle nötig seien, müsse jetzt "umfassend aufgeklärt werden, warum über ein Jahrzehnt dieses Betrugsmodell möglich war".

Der BFH hatte über die Frage, ob die Aktiengeschäfte eine illegale Steuergestaltung waren, hinter verschlossenen Türen verhandelt. Es geht um Aktiengeschäfte, die viele Banken, aber auch Fonds und Händler betrieben haben sollen. Weil dabei eine nur einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach erstattet wurde, soll der deutsche Fiskus mit diesen schnellen Aktienkäufen und -verkäufen rund um den Dividendenstichtag um Milliarden gebracht worden sein. Möglich waren solche Geschäfte wegen bestimmter Börseneigenheiten, aber auch steuerrechtlicher Besonderheiten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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