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Maas will Stalking-Opfer besser schützen

Archivmeldung vom 06.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
Heiko Maas Bild: spd-saar.de
Heiko Maas Bild: spd-saar.de

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will das Strafgesetzbuch verschärfen, um Stalkingopfer besser vor ihren Peinigern schützen zu können. Das berichtet die Zeitung "Bild" unter Berufung auf einen Referentenentwurf für ein Gesetz "zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen".

Demnach soll Paragraph 238 Absatz 1 des Strafgesetzbuches künftig so gefasst werden, dass Stalking-Opfer nicht wie bislang erst nachweisen müssen, dass ihnen durch die unbefugten Nachstellungen eine gravierende Änderung ihrer Lebensumstände aufgezwungen wurde. Künftig sollen Stalker bereits dann verurteilt werden, wenn ihr Verhalten "geeignet ist", die Lebensgestaltung des Opfers "schwerwiegend zu beeinträchtigen".

Dazu zählt das Ministerium unter anderem die beharrliche Suche räumlicher Nähe, Kontaktaufnahme per Telefon oder Email und die "missbräuchliche Verwendung" von personenbezogenen Daten, etwa zur Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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